I. Section 1. G.R. Pointner verliest das Gesuch des städtischen Ingenieurs Herrn Johann Bogacki, mit welchem derselbe um definitive Verlei- hung der ihm mit Dekret vom 15. März 1877 Z. 100 praes in provisorischer Eigenschaft verliehenen Stelle des Leiters des städtischen Bauamtes nachsucht, und bemerkt hiezu, daß zur Beratung über dieses Ansuchen die Rechtssection die Mitglieder der Bausec- tion beigezogen habe, wobei sich die an- wesenden Mitglieder derselben für die definitive Verleihung dieses Postens an den Gesuchssteller ausgesprochen hätten, nachdem Herr Bogacki seine Pflichten bis- her in jeder Richtung vollkommen erfüllt habe. Weiters habe der Obmann der Bausec- tion, welcher verhindert gewesen sei, bei der betreffenden Sitzung zu inter- veniren, nachstehendes Schreiben ihm zugesendet: „Löblicher Gemeinderat hier. Nachdem Herr Bogacki um seine definiti- ve Anstellung als städtischer Ingenieur gebeten hat, fühle ich mich verpflichtet, die- se Bitte dem löblichen Gemeinderate zur ge- neigten Genehmigung anzuempfehlen. Aus den von mir bisher gemachten Beobach- tungen habe ich die Überzeugung erlangt, daß Herr Bogacki ein wirklich theoretisch und practisch gebildeter, umsichtsvoller Mann ist, der sich die Erfüllung seiner übernommenen Dienstespflichten, wie ich oft
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