Armen-Commission die Durchführung der gewöhnlichen Subscription zu Gunsten der Armen demnächst vorzunehmen sei. Wenn aber jetzt diese andere Subscription eingeleitet wurde, so würde die Armen-Commission mit ihrer Sammlung gar nicht erreichen und wäre die in Präliminar diesfalls mit 4000 fl eingesetzte Summe verloren und nicht abzusehen, aus welchen Mitteln der hiedurch entfallende Betrag gedeckt werden solle. G.R. Mayr erwiedert hierauf, daß bei der zu Gunsten der Schaffung eines Versorgungshauses durchzuführenden Subscription der gezeichnete Betrag ja nicht gleich zu erlegen sei, daher nach seiner Ansicht die Subscription zu Gunsten der Armen hiedurch nicht leiden würde, welcher Ansicht sich auch G.R. Pointner anschließt, der weiters insbesonders auf den Nutzen verweist, der der Gemeinde durch die Schenkung des ganzen Hallerfeldes zugehe, welches welche zu Märkten, Ausstellungen und Volksfesten u.d.gl. gegen Leistung einer entsprechenden Entschädigung an das Armen-Institut ohne weiters benützt werden könnte.
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