Josef Adam Pfeffersche Stipendium sich Niemand beworben habe. Referent stellt sohin namens der Section unter Hinweis auf den hohen Statthalterei-Erlaß vom 6. Oktober v.J. Z. 3947, in welchem die Verleihung der beiden Wolfgang Pfefferschen Stipendien an einen und denselben Bewerber als unzulässig bezeichnet werde, den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle beschließen für das 2te gegenwärtig noch erledigte obengenannte Stipendium den einzigen Bewerber um dasselbe, nemlich den Josef Gumplmayr, Schüler der II. Gymnasialklasse in Seitenstetten, der h. k.k. Statthalterei mit dem Ersuchen zu präsentiren, im Falle der Verleihung des fraglichen Stipendiums an denselben das hierdurch in Erledigung kommende, Wolfgang Pfefferl'sche Stipendium sofort wieder zur Ausschreibung zu bringen. Unter Einem wäre auch die neuerliche Concurs Verlautbarung in Betreff des Jung-Fenzl'schen und Josef Adam Pfefferl'schen Stipendiums, um welch letztere sich gar kein Bewerber eingefunden habe, bei der h. k.k. Statthalterei anzustreben. Referent begründet den ersten Theil dieses Antrage damit, weil durch denselben dem Gesuchsteller ein pekuniärer Vortheil im Betrage eines halbjährigen Stipendiums zugehe.
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