Bier überreicht und um Weisung pto der Abfindung mit den beiden Brauern Herrn Karl und Franz Jaeger von Waldau hinsichtlich des von denselben in ihre Lagerkeller ausgeführten und daselbst zum Ausschank gebrachten Bieres für das Jahr 1878 ersucht. Referent stellt hierüber namens der Section unter Hinweis darauf, daß die Hausbesitzer von Neu-Schönau um Einverleibung in die Stadtgemeinde Steyr angesucht haben, den Antrag, diesen Gegenstand zu vertagen, bis vom hohen Landesausschusse die Entscheidung an die Gemeinde Vorstehung herabgelangt sein werde. Der Vorsitzende bemerkt, daß eine Vertagung des Gegenstandes wohl nicht statthaft sei, nachdem das Amt die Weisung benötige, wie es im Jahre 1878 hinsichtlich der bisherigen Abfindung zu halten wäre. G.R. Ploberger stellt den Antrag die bisher üblich gewesene Abfindung mit den beiden genannten Brauern in so lange stillschweigend fortbestehen zu lassen, bis die Entscheidung wegen der Einverleibung von Neu-Schönau in das Stadtgebiet getroffen sei.
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