Ratsprotokoll vom 25. Jänner 1878

dann kein Verhältnis zwischen der Entlohnung der beiden Thurmwächter sei, und setzt auseinander, daß die hinsichtlich des Stadtpfarrthurms geltend gemachten schwierigeren Dienstes Verhältniße auch für den Tabor ihre Anwendung hätten. Auf den von mehreren Seiten gerügten Umstand, daß die Thurmwächter Nebenbeschäftigungen betreiben, bemerkt G.R. Holub, daß man ihnen dieselbe, auch wenn sie mehr Gehalt hätten, doch nicht ganz verbieten könne, und der Dienst darunter keineswegs leide, wenn derselbe in der Zwischenzeit durch die Frau des Thurmwächters besorgt werde; nur wäre es in dieser Richtung angezeigt, daß die Thurmwächter verhalten würden, es bei der GemeindeVorstehung stets zu melden, wenn sie sich einer solchen Dienstleistung unterziehen, damit dieselbe die Controlle üben könne. G.R. Ploberger beanstandet es, daß der Gemeinderat immer selbst mit der Erhöhung der Bezüge seiner Angestellten vorgehe, obwohl im vorliegenden Falle nicht einmal ein Ansuchen hierum vorliege, er findet, daß man hiemit das Geld hinauswerfe. Ein Taglöhner verdiene sich höchstens pr Tag 1 fl und sei zeitweise ohne Arbeit und müsse doch auch sein Auslangen finden.

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