ausserdem der Gemeinderat, wenn er die Entscheidung der letzteren Frage abwarten wollte, der er nun schon seit mehr als einem Jahre entgegen sehe, zu einem Beschluße wegen Erhöhung der Thurmwächter Bezüge noch lange nicht kommen würde. Er halte den Posten eines Thurmwächters für sehr wichtig, daher man auf selben verläßliche Leute stellen müsse, die dann auch entsprechend zu entlohnen seien. Der zu verausgabende Betrag sei kein so bedeutender, daß er auf das Präliminar von besonderer Rückwirkung wäre; übrigens sei nach seiner Ansicht die, von der Section beantragte Entlohnung noch zu gering, da jedenfalls 2 Personen den Dienst versehen müßten, daher er den Antrag stelle, die Bezüge des Stadtpfarrthurmwächters mit monatlich 40 fl festzusetzen, welche aber dann keine Aufbesserung mehr zu erfaren hätten, wenn vielleicht durch Einrichtung eines Signalisirungs Aprates dem Thurmwächter mehr Leistungen zugewiesen würden. Der Voritzende bemerkt, daß es nicht seine Schuld sei, daß in der Angelegenheit wegen Errichtung eines SignalisirungsApparates noch nichts geschehen sei, er habe die Comitee-Mitglieder, wiederholt zu Sitzungen einberufen, selbe seien
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