ausserdem der Gemeinderat, wenn er die Ent- scheidung der letzteren Frage abwarten wollte, der er nun schon seit mehr als ei- nem Jahre entgegen sehe, zu einem Beschluße wegen Erhöhung der Thurmwäch- ter Bezüge noch lange nicht kommen wür- de. Er halte den Posten eines Thurmwächters für sehr wichtig, daher man auf selben ver- läßliche Leute stellen müsse, die dann auch entsprechend zu entlohnen seien. Der zu verausgabende Betrag sei kein so bedeu- tender, daß er auf das Präliminar von besonderer Rückwirkung wäre; übri- gens sei nach seiner Ansicht die, von der Section beantragte Entlohnung noch zu gering, da jedenfalls 2 Personen den Dienst versehen müßten, daher er den Antrag stelle, die Bezüge des Stadtpfarrthurm- wächters mit monatlich 40 fl festzusetzen, welche aber dann keine Aufbesserung mehr zu erfaren hätten, wenn vielleicht durch Einrichtung eines Signalisirungs Ap- rates dem Thurmwächter mehr Leistun- gen zugewiesen würden. Der Voritzende bemerkt, daß es nicht seine Schuld sei, daß in der Angelegenheit we- gen Errichtung eines Signalisirungs- Apparates noch nichts geschehen sei, er habe die Comitee-Mitglieder, wiederholt zu Sitzungen einberufen, selbe seien
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2