G.R. Mauss spricht seine Ansicht dahin aus, daß die Gewährung der definitiven Anstellung den Gesuchssteller nur noch zu höherem Eifer und Freude für sein Amt anspornen werde, und erklärt sich daher um so mehr für die Gewährung des Ansuchens, nachdem seine Qualification eine best belobte sei. Der Antrag der Section wird mit Stimmeneinhelligkeit zum Beschluße erhoben. - Z. 19 praes. 2. G.R. Pointer führt an, daß es sich anläßlich des Gesuches der Frau Katharina Wastl wegen Verleihung einer Bürgerpfründe, um die Konstatirung ihrer bürgerlichen Abstammung handle, in welcher Beziehung durch eine beim k.k. Kreisgerichte Steyr eingeholte Auskunft nachgewiesen erscheine, daß ihr Vater Jakob Wastl seinerzeit bürgerlicher Hausbesitzer gewesen sei, daher die Section mit Rücksicht auf die konstatirte bürgerliche Eigenschaft des Vaters der Bittstellerin dessen nachträgliche Eintragung in die Bürgermatrik beantrage. Beschluß nach Antrag. - Z. 881. II. Section 3. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! In der Gemeinderatssitzung vom 31. Dezember 1876 wurde der prinzipielle Beschluß gefaßt, es seien die Bezüge der beiden Thurmwächter
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