G.R. Mauss spricht seine Ansicht dahin aus, daß die Gewährung der definitiven Anstellung den Gesuchssteller nur noch zu höherem Eifer und Freude für sein Amt anspornen wer- de, und erklärt sich daher um so mehr für die Gewährung des Ansuchens, nachdem seine Qualification eine best belobte sei. Der Antrag der Section wird mit Stim- meneinhelligkeit zum Beschluße erho- ben. - Z. 19 praes. 2. G.R. Pointer führt an, daß es sich anläß- lich des Gesuches der Frau Katharina Wastl wegen Verleihung einer Bürgerpfrün- de, um die Konstatirung ihrer bürgerlichen Abstammung handle, in welcher Bezie- hung durch eine beim k.k. Kreisgerichte Steyr eingeholte Auskunft nachgewiesen erscheine, daß ihr Vater Jakob Wastl seiner- zeit bürgerlicher Hausbesitzer gewesen sei, daher die Section mit Rücksicht auf die konstatirte bürgerliche Eigenschaft des Vaters der Bittstellerin dessen nachträgliche Eintragung in die Bürgermatrik beantrage. Beschluß nach Antrag. - Z. 881. II. Section 3. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! In der Gemeinderatssitzung vom 31. Dezember 1876 wurde der prinzipielle Beschluß gefaßt, es seien die Bezüge der beiden Thurmwächter
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2