Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 25. Jänner 1878 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths-Protokoll über die IV. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 25. Jänner 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer Der Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Ferdinand Gründler Gustav Gschaider Franz Hofman Carl Holub Leopold Huber Anton Jaeger v. Waldau Franz Jaeger v. Waldau Anton Landsiedl Samuel Mauss Anton Mayr Franz Ploberger Georg Pointner Johann Redl Franz Schachinger Franz Tomitz Wenzl Wenhart Schriftführer, Gemeinde Sekretär Leopold, An- ten Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung I. Section 1. Eingabe des städtischen Bauamtes. 2. Amtsbericht wegen Aufname des Jakob Wastl in die Bürgermatrik.
Raths-Protokoll über die IV. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 25. Jänner 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer Der Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Ferdinand Gründler Gustav Gschaider Franz Hofman Carl Holub Leopold Huber Anton Jaeger v. Waldau Franz Jaeger v. Waldau Anton Landsiedl Samuel Mauss Anton Mayr Franz Ploberger Georg Pointner Johann Redl Franz Schachinger Franz Tomitz Wenzl Wenhart Schriftführer, Gemeinde Sekretär Leopold, Anten Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung I. Section 1. Eingabe des städtischen Bauamtes. 2. Amtsbericht wegen Aufname des Jakob Wastl in die Bürgermatrik.
II. Section. 3. Amtsbericht wegen Regulirung der Thurmwächter Bezüge. 4. Amtsbericht pto Bierausfuhr. III. Section. 5. Sectionsbericht wegen Verpachtung eines Grundes in Wieserfeld. 6. Bericht des städt. Bauamtes pto Markthüttenaufstellung am Seidlfelde. 7. Amtsbericht pto Ausfüllung der Grube hinter dem Bürgerschul-Gebäude. 8. 9. Amtsbericht wegen Begebung der Holzlieferung pro 1878 und Offert hiefür. IV. Section a. in Armensachen. 10. Zuschrift der städt. Armen-Commission wegen Vertheilung der Zweithurnstiftung. b. in Schulsachen 11. Erlaß der k.k. Statthalterei wegen Verleihung des Wolfgang Pfefferl'schen Stipendiums. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern, und geht hierauf zur Tagesordnung über.
II. Section. 3. Amtsbericht wegen Regulirung der Thurmwächter Bezüge. 4. Amtsbericht pto Bierausfuhr. III. Section. 5. Sectionsbericht wegen Verpachtung ei- nes Grundes in Wieserfeld. 6. Bericht des städt. Bauamtes pto Markt- hüttenaufstellung am Seidlfelde. 7. Amtsbericht pto Ausfüllung der Grube hinter dem Bürgerschul-Gebäude. 8. 9. Amtsbericht wegen Begebung der Holz- lieferung pro 1878 und Offert hiefür. IV. Section a. in Armensachen. 10. Zuschrift der städt. Armen-Commission wegen Vertheilung der Zweithurnstif- tung. b. in Schulsachen 11. Erlaß der k.k. Statthalterei wegen Verlei- hung des Wolfgang Pfefferl'schen Stipen- diums. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, kon- statirt die Anwesenheit der zur Beschlußfä- higkeit erforderlichen Anzal von Gemein- derats-Mitgliedern, und geht hierauf zur Tagesordnung über.
I. Section 1. G.R. Pointner verliest das Gesuch des städtischen Ingenieurs Herrn Johann Bogacki, mit welchem derselbe um definitive Verlei- hung der ihm mit Dekret vom 15. März 1877 Z. 100 praes in provisorischer Eigenschaft verliehenen Stelle des Leiters des städtischen Bauamtes nachsucht, und bemerkt hiezu, daß zur Beratung über dieses Ansuchen die Rechtssection die Mitglieder der Bausec- tion beigezogen habe, wobei sich die an- wesenden Mitglieder derselben für die definitive Verleihung dieses Postens an den Gesuchssteller ausgesprochen hätten, nachdem Herr Bogacki seine Pflichten bis- her in jeder Richtung vollkommen erfüllt habe. Weiters habe der Obmann der Bausec- tion, welcher verhindert gewesen sei, bei der betreffenden Sitzung zu inter- veniren, nachstehendes Schreiben ihm zugesendet: „Löblicher Gemeinderat hier. Nachdem Herr Bogacki um seine definiti- ve Anstellung als städtischer Ingenieur gebeten hat, fühle ich mich verpflichtet, die- se Bitte dem löblichen Gemeinderate zur ge- neigten Genehmigung anzuempfehlen. Aus den von mir bisher gemachten Beobach- tungen habe ich die Überzeugung erlangt, daß Herr Bogacki ein wirklich theoretisch und practisch gebildeter, umsichtsvoller Mann ist, der sich die Erfüllung seiner übernommenen Dienstespflichten, wie ich oft
I. Section 1. G.R. Pointner verliest das Gesuch des städtischen Ingenieurs Herrn Johann Bogacki, mit welchem derselbe um definitive Verleihung der ihm mit Dekret vom 15. März 1877 Z. 100 praes in provisorischer Eigenschaft verliehenen Stelle des Leiters des städtischen Bauamtes nachsucht, und bemerkt hiezu, daß zur Beratung über dieses Ansuchen die Rechtssection die Mitglieder der Bausection beigezogen habe, wobei sich die anwesenden Mitglieder derselben für die definitive Verleihung dieses Postens an den Gesuchssteller ausgesprochen hätten, nachdem Herr Bogacki seine Pflichten bisher in jeder Richtung vollkommen erfüllt habe. Weiters habe der Obmann der Bausection, welcher verhindert gewesen sei, bei der betreffenden Sitzung zu interveniren, nachstehendes Schreiben ihm zugesendet: „Löblicher Gemeinderat hier. Nachdem Herr Bogacki um seine definitive Anstellung als städtischer Ingenieur gebeten hat, fühle ich mich verpflichtet, diese Bitte dem löblichen Gemeinderate zur geneigten Genehmigung anzuempfehlen. Aus den von mir bisher gemachten Beobachtungen habe ich die Überzeugung erlangt, daß Herr Bogacki ein wirklich theoretisch und practisch gebildeter, umsichtsvoller Mann ist, der sich die Erfüllung seiner übernommenen Dienstespflichten, wie ich oft
selbst wahrgenommen, zu jeder Zeit früh & spät angelegen sein läßt, und dessen Character zu der sichern Hoffnung berechtigt, derselbe werde auch fernerhin den an ihn gestellten Anforderungen ebenso vollkommen entsprechen, wie bisher. - Steyr, 25. Jänner 1878. Josef Reder.“ Auf Grund dessen stelle daher die Section den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle die definitive Besetzung der Bauamtsleitersstelle für den Stadtbezirk Steyr in der Person des gegenwärtig provisorisch bestellten Ingenieurs Herrn Johann Bogacki heute beschließen, nachdem derselbe sowohl von den gegenwärtigen Mitgliedern der Bausection, sowie insbesonders von Seite des Obmannes derselben bestens empfohlen werde. G.R. Wenhart glaubt, daß der Gemeinderat nach den bisher gemachten Erfahrungen sich nur gratulieren könne, für das städtische Bauamt einen Mann, wie Herrn Bogacki gewonnen zu haben, gegen den während der ganzen Zeit seines bisherigen Funktion noch nicht eine Klage laut geworden sei, und von dem man sehe, daß er, wie dies auch der Obmann der Bausection in seinem Schreiben gesagt habe, früh und spät in seinem Amte thätig sei, er müße daher den Sectionsantrag auf das Beste unterstützen.
selbst wahrgenommen, zu jeder Zeit früh & spät angelegen sein läßt, und dessen Charac- ter zu der sichern Hoffnung berechtigt, der- selbe werde auch fernerhin den an ihn ge- stellten Anforderungen ebenso vollkom- men entsprechen, wie bisher. - Steyr, 25. Jänner 1878. Josef Reder.“ Auf Grund dessen stelle daher die Section den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle die definitive Besetzung der Bauamtsleitersstelle für den Stadtbe- zirk Steyr in der Person des gegenwärtig provisorisch bestellten Ingenieurs Herrn Johann Bogacki heute beschließen, nachdem derselbe sowohl von den gegenwärtigen Mitgliedern der Bausection, sowie insbe- sonders von Seite des Obmannes derselben bestens empfohlen werde. G.R. Wenhart glaubt, daß der Gemeinderat nach den bisher gemachten Erfahrungen sich nur gratulieren könne, für das städ- tische Bauamt einen Mann, wie Herrn Bogacki gewonnen zu haben, gegen den während der ganzen Zeit seines bishe- rigen Funktion noch nicht eine Klage laut geworden sei, und von dem man sehe, daß er, wie dies auch der Obmann der Bausection in seinem Schreiben gesagt habe, früh und spät in seinem Amte thätig sei, er müße daher den Sec- tionsantrag auf das Beste unterstützen.
G.R. Mauss spricht seine Ansicht dahin aus, daß die Gewährung der definitiven Anstellung den Gesuchssteller nur noch zu höherem Eifer und Freude für sein Amt anspornen wer- de, und erklärt sich daher um so mehr für die Gewährung des Ansuchens, nachdem seine Qualification eine best belobte sei. Der Antrag der Section wird mit Stim- meneinhelligkeit zum Beschluße erho- ben. - Z. 19 praes. 2. G.R. Pointer führt an, daß es sich anläß- lich des Gesuches der Frau Katharina Wastl wegen Verleihung einer Bürgerpfrün- de, um die Konstatirung ihrer bürgerlichen Abstammung handle, in welcher Bezie- hung durch eine beim k.k. Kreisgerichte Steyr eingeholte Auskunft nachgewiesen erscheine, daß ihr Vater Jakob Wastl seiner- zeit bürgerlicher Hausbesitzer gewesen sei, daher die Section mit Rücksicht auf die konstatirte bürgerliche Eigenschaft des Vaters der Bittstellerin dessen nachträgliche Eintragung in die Bürgermatrik beantrage. Beschluß nach Antrag. - Z. 881. II. Section 3. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! In der Gemeinderatssitzung vom 31. Dezember 1876 wurde der prinzipielle Beschluß gefaßt, es seien die Bezüge der beiden Thurmwächter
G.R. Mauss spricht seine Ansicht dahin aus, daß die Gewährung der definitiven Anstellung den Gesuchssteller nur noch zu höherem Eifer und Freude für sein Amt anspornen werde, und erklärt sich daher um so mehr für die Gewährung des Ansuchens, nachdem seine Qualification eine best belobte sei. Der Antrag der Section wird mit Stimmeneinhelligkeit zum Beschluße erhoben. - Z. 19 praes. 2. G.R. Pointer führt an, daß es sich anläßlich des Gesuches der Frau Katharina Wastl wegen Verleihung einer Bürgerpfründe, um die Konstatirung ihrer bürgerlichen Abstammung handle, in welcher Beziehung durch eine beim k.k. Kreisgerichte Steyr eingeholte Auskunft nachgewiesen erscheine, daß ihr Vater Jakob Wastl seinerzeit bürgerlicher Hausbesitzer gewesen sei, daher die Section mit Rücksicht auf die konstatirte bürgerliche Eigenschaft des Vaters der Bittstellerin dessen nachträgliche Eintragung in die Bürgermatrik beantrage. Beschluß nach Antrag. - Z. 881. II. Section 3. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! In der Gemeinderatssitzung vom 31. Dezember 1876 wurde der prinzipielle Beschluß gefaßt, es seien die Bezüge der beiden Thurmwächter
vom Juli 1877 ab aufzubessern, und habe der Herr Bürgermeister in dieser Richtung dem Gemeinderate seinerzeit einen Vorschlag zu erstatten. - Es wurde sich nun in dieser Angelegenheit um eine Auskunft bei der Gemeinde Vorstehung Linz, verwendet, welche Bezüge daselbst die Thurmwächter hätten, und dieser Anlaß welcher die erwünschte Gelegenheit geben würde, zugleich mit einer sehr notwendigen Organisation des ganzen Thurmwächterdienstes vorgehen zu können, benützt, um auch hierüber die wünschenswerten Aufschlüsse zu erhalten. Laut Zuschrift der GemeindeVorstehung Linz vom 11. Jänner 1877 Z. 681 hat nun ein Thurmwächter in Linz 1. Eine Jahreslöhnung von 550 fl, wogegen er die Verpflichtung zur Haltung eines Gehilfen hat. 2. Einen jährlichen Lichtbeitrag von 20 fl. 3. Jedes zweite Jahr 2 neue Wachtmäntel. 4. 6 Klftr. 18" weiches Brennholz sammt Zufuhr und Verkleinerung und 5. freie Wohnung im betreffenden Thurme. Derselbe hat den Dienst nach der beiliegenden Instruction auszuüben, und wird bezüglich seiner Dienstleistung durch eine eigene Controlluhr deren Anschaffungspreis 30 fl beträgt überwacht. Um nun die Frage der Aufbesserung der Bezüge des Thurmwächters mit jener über die Or-
vom Juli 1877 ab aufzubessern, und habe der Herr Bürgermeister in dieser Richtung dem Gemeinderate seinerzeit einen Vor- schlag zu erstatten. - Es wurde sich nun in dieser Angelegenheit um eine Aus- kunft bei der Gemeinde Vorstehung Linz, verwendet, welche Bezüge daselbst die Thurmwächter hätten, und dieser Anlaß welcher die erwünschte Gelegenheit ge- ben würde, zugleich mit einer sehr not- wendigen Organisation des ganzen Thurmwächterdienstes vorgehen zu kön- nen, benützt, um auch hierüber die wünschenswerten Aufschlüsse zu er- halten. Laut Zuschrift der Gemeinde- Vorstehung Linz vom 11. Jänner 1877 Z. 681 hat nun ein Thurmwächter in Linz 1. Eine Jahreslöhnung von 550 fl, wogegen er die Verpflichtung zur Haltung eines Gehilfen hat. 2. Einen jährlichen Lichtbei- trag von 20 fl. 3. Jedes zweite Jahr 2 neue Wachtmäntel. 4. 6 Klftr. 18" weiches Brenn- holz sammt Zufuhr und Verkleinerung und 5. freie Wohnung im betreffenden Thurme. Derselbe hat den Dienst nach der beiliegenden Instruction auszuüben, und wird bezüglich seiner Dienstleistung durch eine eigene Controlluhr deren Anschaf- fungspreis 30 fl beträgt überwacht. Um nun die Frage der Aufbesserung der Bezüge des Thurmwächters mit jener über die Or-
ganisation des Dienstes, welche gegenseitig einan- der ergänzen, gemeinschaftlich vor den Ge- meinderate bringen zu können, und da weiters hinsichtlich der letzteren Frage die Einvername des Feuerwehr-Commandos behufs Begutachtung der Instruction und Bekanntgabe etwaiger sonstiger hiebei zu berücksichtigenden Wünsche zweckdienlich erschien, wurde sich vorerst diesbezüglich mit dem Oberkommando der Feuerwehr ins Ein- vernehmen gesetzt, welches hierüber der Ansicht Ausdruck gab, daß diese Angelegen- heit in unmittelbaren und directen Zusammenhange mit der im Stadium der Verhandlung befindlichen Frage wegen Errichtung eines telegrafischen Signalis- rungs-Apparates stehe, daher diese beiden Gegenstände mitsammen zu behandeln wären. Nachdem aber letztere Frage über das Stadium der Vorerhebungen nicht hin- auskam, so wurde bereits unterm 11. May 1877 Z. 5152 in Angelegenheit der Auf- besserung der Bezüge der Thurmwächter durch das Amt berichtet, worüber aber der Gemeinderat in seinen Sitzungen vom 15. May und 8. Juni 1877 Vertagungs-Be- schluß faßte. In Entsprechung des Gemein- deratsbeschlusses vom 11. Jänner d.J., diese Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu stellen, beehrt sich das Amt hiemit diesem Bericht erneuert vorzu-
ganisation des Dienstes, welche gegenseitig einander ergänzen, gemeinschaftlich vor den Gemeinderate bringen zu können, und da weiters hinsichtlich der letzteren Frage die Einvername des Feuerwehr-Commandos behufs Begutachtung der Instruction und Bekanntgabe etwaiger sonstiger hiebei zu berücksichtigenden Wünsche zweckdienlich erschien, wurde sich vorerst diesbezüglich mit dem Oberkommando der Feuerwehr ins Einvernehmen gesetzt, welches hierüber der Ansicht Ausdruck gab, daß diese Angelegenheit in unmittelbaren und directen Zusammenhange mit der im Stadium der Verhandlung befindlichen Frage wegen Errichtung eines telegrafischen Signalisrungs-Apparates stehe, daher diese beiden Gegenstände mitsammen zu behandeln wären. Nachdem aber letztere Frage über das Stadium der Vorerhebungen nicht hinauskam, so wurde bereits unterm 11. May 1877 Z. 5152 in Angelegenheit der Aufbesserung der Bezüge der Thurmwächter durch das Amt berichtet, worüber aber der Gemeinderat in seinen Sitzungen vom 15. May und 8. Juni 1877 Vertagungs-Beschluß faßte. In Entsprechung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11. Jänner d.J., diese Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu stellen, beehrt sich das Amt hiemit diesem Bericht erneuert vorzu-
legen und zu bemerken, daß der Thurmwächter auf dem Stadtpfarrthurme eine Jahreslöhnung von 216 fl und ein Holzdeputat von 3 Klft 18" weicher Scheitern, und jener vom Tabor eine Jahreslöhnung von 150 fl und ein Holzdeputat von 2 Klftr. 18" weicher Scheitern, und beide Naturalwohnungen haben. Steyr, am 17. Jänner 1878 Iglseder.“ Hiezu bemerkt Referent, daß, indem G.R. Gschaider schon am 31. Dezember 1876 den Antrag gestellt habe, es wolle der löbl. Gemeinderat den beiden Thurmwächtern ihre Bezüge aufbessern, damit das Neujahrwünschen an die Hausbesitzer eingestellt werde, vom Amte aus Erhebungen in Linz gepflogen worden seien, welche im Berichte hier aufscheinen; die Section habe sich nun dahin geeinigt, es wolle der löbl. Gemeinderat, wenn gleich für das Jahr 1878 in Präliminar nicht vorgesorgt sei, doch beschliessen, dem Thurmwächter auf dem Stadtpfarrthurme eine Jahreslöhnung von 400 fl und dem am Tabor von 300 fl sammt ihrer jetzigen Holzbezüge bewilligen. G.R. Gschaider bemerkt, daß er die Ansicht des Feuerwehr-Oberkommendes, es sei vorliegende Angelegenheit mit jener, wegen Errichtung eines Feuersignalisirungs-Apparates in Verbindung zu bringen, nicht theilen könne, da beide Angelegenheiten keinen Bezug auf einander hätten, und
legen und zu bemerken, daß der Thurmwächter auf dem Stadtpfarrthurme eine Jahreslöh- nung von 216 fl und ein Holzdeputat von 3 Klft 18" weicher Scheitern, und jener vom Tabor eine Jahreslöhnung von 150 fl und ein Holzdeputat von 2 Klftr. 18" weicher Scheitern, und beide Naturalwohnungen haben. Steyr, am 17. Jänner 1878 Iglseder.“ Hiezu bemerkt Referent, daß, indem G.R. Gschaider schon am 31. Dezember 1876 den An- trag gestellt habe, es wolle der löbl. Gemeinderat den beiden Thurmwächtern ihre Bezüge aufbes- sern, damit das Neujahrwünschen an die Haus- besitzer eingestellt werde, vom Amte aus Er- hebungen in Linz gepflogen worden seien, welche im Berichte hier aufscheinen; die Sec- tion habe sich nun dahin geeinigt, es wolle der löbl. Gemeinderat, wenn gleich für das Jahr 1878 in Präliminar nicht vorgesorgt sei, doch beschliessen, dem Thurmwächter auf dem Stadt- pfarrthurme eine Jahreslöhnung von 400 fl und dem am Tabor von 300 fl sammt ihrer jetzigen Holzbezüge bewilligen. G.R. Gschaider bemerkt, daß er die Ansicht des Feuerwehr-Oberkommendes, es sei vor- liegende Angelegenheit mit jener, wegen Errichtung eines Feuersignalisirungs-Ap- parates in Verbindung zu bringen, nicht theilen könne, da beide Angelegenheiten keinen Bezug auf einander hätten, und
ausserdem der Gemeinderat, wenn er die Ent- scheidung der letzteren Frage abwarten wollte, der er nun schon seit mehr als ei- nem Jahre entgegen sehe, zu einem Beschluße wegen Erhöhung der Thurmwäch- ter Bezüge noch lange nicht kommen wür- de. Er halte den Posten eines Thurmwächters für sehr wichtig, daher man auf selben ver- läßliche Leute stellen müsse, die dann auch entsprechend zu entlohnen seien. Der zu verausgabende Betrag sei kein so bedeu- tender, daß er auf das Präliminar von besonderer Rückwirkung wäre; übri- gens sei nach seiner Ansicht die, von der Section beantragte Entlohnung noch zu gering, da jedenfalls 2 Personen den Dienst versehen müßten, daher er den Antrag stelle, die Bezüge des Stadtpfarrthurm- wächters mit monatlich 40 fl festzusetzen, welche aber dann keine Aufbesserung mehr zu erfaren hätten, wenn vielleicht durch Einrichtung eines Signalisirungs Ap- rates dem Thurmwächter mehr Leistun- gen zugewiesen würden. Der Voritzende bemerkt, daß es nicht seine Schuld sei, daß in der Angelegenheit we- gen Errichtung eines Signalisirungs- Apparates noch nichts geschehen sei, er habe die Comitee-Mitglieder, wiederholt zu Sitzungen einberufen, selbe seien
ausserdem der Gemeinderat, wenn er die Entscheidung der letzteren Frage abwarten wollte, der er nun schon seit mehr als einem Jahre entgegen sehe, zu einem Beschluße wegen Erhöhung der Thurmwächter Bezüge noch lange nicht kommen würde. Er halte den Posten eines Thurmwächters für sehr wichtig, daher man auf selben verläßliche Leute stellen müsse, die dann auch entsprechend zu entlohnen seien. Der zu verausgabende Betrag sei kein so bedeutender, daß er auf das Präliminar von besonderer Rückwirkung wäre; übrigens sei nach seiner Ansicht die, von der Section beantragte Entlohnung noch zu gering, da jedenfalls 2 Personen den Dienst versehen müßten, daher er den Antrag stelle, die Bezüge des Stadtpfarrthurmwächters mit monatlich 40 fl festzusetzen, welche aber dann keine Aufbesserung mehr zu erfaren hätten, wenn vielleicht durch Einrichtung eines Signalisirungs Aprates dem Thurmwächter mehr Leistungen zugewiesen würden. Der Voritzende bemerkt, daß es nicht seine Schuld sei, daß in der Angelegenheit wegen Errichtung eines SignalisirungsApparates noch nichts geschehen sei, er habe die Comitee-Mitglieder, wiederholt zu Sitzungen einberufen, selbe seien
aber nie beschlußfähig gewesen. Gegenüber der Behauptung des G.R. Mayr, es habe ihm ein Train-Commandant auf seine diesfällige Interpellation gesagt, es wäre ihm nie eine Einladung zugekommen, verweist der Vorsitzende auf die vorliegenden Einladungs-Cirkulare, übrigens habe er heute mit dem Herrn Obercommandanten der Feuerwehr, die Einberufung einer Comitee-Sitzung in dieser Angelegenheit für die nächste Woche festgesetzt. G.R. Holub frägt, warum die Bezüge der beiden Thurmwächter von der Section in verschiedener Höhe beantragt wurden worüber der Vorsitzende bemerkt, daß der Dienst auf dem Pfarrthurme jedenfalls ein viel beschwerlicherer sei. G.R. Ploberger spricht sich gegen eine Aufbesserung der Bezüge des Thurmwächters am Tabor aus, welcher seinen Dienst nicht entsprechend versehe. G.R. Pointner wirft die Frage auf, ob nicht mit einem Thurmwächter das Auslangen gefunden werden könne, und bemerkt hiezu G.R. Mauss, daß auch er in der Sectionssitzung diese Frage angeregt habe. G.R. Anton v. Jaeger erwiedert hierauf, daß
aber nie beschlußfähig gewesen. Gegenüber der Behauptung des G.R. Mayr, es habe ihm ein Train-Commandant auf seine diesfällige Interpellation gesagt, es wäre ihm nie eine Einladung zugekommen, verweist der Vorsitzende auf die vorliegenden Einla- dungs-Cirkulare, übrigens habe er heu- te mit dem Herrn Obercommandanten der Feuerwehr, die Einberufung einer Comitee-Sitzung in dieser Angelegenheit für die nächste Woche festgesetzt. G.R. Holub frägt, warum die Bezüge der beiden Thurmwächter von der Section in verschiedener Höhe beantragt wurden worüber der Vorsitzende bemerkt, daß der Dienst auf dem Pfarrthurme jedenfalls ein viel beschwerlicherer sei. G.R. Ploberger spricht sich gegen eine Aufbesse- rung der Bezüge des Thurmwächters am Ta- bor aus, welcher seinen Dienst nicht ent- sprechend versehe. G.R. Pointner wirft die Frage auf, ob nicht mit einem Thurmwächter das Auslangen gefunden werden könne, und bemerkt hiezu G.R. Mauss, daß auch er in der Sec- tionssitzung diese Frage angeregt habe. G.R. Anton v. Jaeger erwiedert hierauf, daß
die Beibehaltung eines Thurmwächters am Ta- bor sehr notwendig sei, weil gerade dieser sehr feuergefährliche Stadttheile, wie beispielswei- se die Kirchengasse und bei der Steyr allein übersehe, nur sei durch das Anwachsen der Bäume die Aussicht am Tabor etwas be- schränkt, er bemerkt weiters, daß der Dienst am Tabor ganz ordentlich durch die Frau des Thurmwächters versehen werde. Der Vorsitzende verspricht für die Beseitigung der die Aussicht hindernden Bäume zu sor- gen, wenn dieses nötig erscheine. G.R. Mayr spricht sich hinsichtlich des Stadtpfarr- Thurmwächters für den Sections-Antrag aus, indem es dem Gemeinderate immer freiste- hen werde, demselben seine Bezüge wei- ters zu erhöhen, wenn er durch die Sig- nalisirung eine Mehrleistung zuge- wiesen erhalte; übrigens beziehe dersel- be auch vom Stadtpfarramte für die Be- sorgung des Läutens, Orgel und Uhr aufziehen u. dgl. eine jährliche Entlohnung von 50 fl, was auch in Betracht zu zie- hen sei. Hinsichtlich des Tabor Thurmwäch- ters hält er aber die beantragte Entloh- nung pr 300 fl für zu hoch und spricht sich diesfalls für den Betrag von 200 fl aus. G.R. Anton v. Jaeger entgegnet hierauf, daß
die Beibehaltung eines Thurmwächters am Tabor sehr notwendig sei, weil gerade dieser sehr feuergefährliche Stadttheile, wie beispielsweise die Kirchengasse und bei der Steyr allein übersehe, nur sei durch das Anwachsen der Bäume die Aussicht am Tabor etwas beschränkt, er bemerkt weiters, daß der Dienst am Tabor ganz ordentlich durch die Frau des Thurmwächters versehen werde. Der Vorsitzende verspricht für die Beseitigung der die Aussicht hindernden Bäume zu sorgen, wenn dieses nötig erscheine. G.R. Mayr spricht sich hinsichtlich des StadtpfarrThurmwächters für den Sections-Antrag aus, indem es dem Gemeinderate immer freistehen werde, demselben seine Bezüge weiters zu erhöhen, wenn er durch die Signalisirung eine Mehrleistung zugewiesen erhalte; übrigens beziehe derselbe auch vom Stadtpfarramte für die Besorgung des Läutens, Orgel und Uhr aufziehen u. dgl. eine jährliche Entlohnung von 50 fl, was auch in Betracht zu ziehen sei. Hinsichtlich des Tabor Thurmwächters hält er aber die beantragte Entlohnung pr 300 fl für zu hoch und spricht sich diesfalls für den Betrag von 200 fl aus. G.R. Anton v. Jaeger entgegnet hierauf, daß
dann kein Verhältnis zwischen der Entlohnung der beiden Thurmwächter sei, und setzt auseinander, daß die hinsichtlich des Stadtpfarrthurms geltend gemachten schwierigeren Dienstes Verhältniße auch für den Tabor ihre Anwendung hätten. Auf den von mehreren Seiten gerügten Umstand, daß die Thurmwächter Nebenbeschäftigungen betreiben, bemerkt G.R. Holub, daß man ihnen dieselbe, auch wenn sie mehr Gehalt hätten, doch nicht ganz verbieten könne, und der Dienst darunter keineswegs leide, wenn derselbe in der Zwischenzeit durch die Frau des Thurmwächters besorgt werde; nur wäre es in dieser Richtung angezeigt, daß die Thurmwächter verhalten würden, es bei der GemeindeVorstehung stets zu melden, wenn sie sich einer solchen Dienstleistung unterziehen, damit dieselbe die Controlle üben könne. G.R. Ploberger beanstandet es, daß der Gemeinderat immer selbst mit der Erhöhung der Bezüge seiner Angestellten vorgehe, obwohl im vorliegenden Falle nicht einmal ein Ansuchen hierum vorliege, er findet, daß man hiemit das Geld hinauswerfe. Ein Taglöhner verdiene sich höchstens pr Tag 1 fl und sei zeitweise ohne Arbeit und müsse doch auch sein Auslangen finden.
dann kein Verhältnis zwischen der Entlohnung der beiden Thurmwächter sei, und setzt aus- einander, daß die hinsichtlich des Stadtpfarr- thurms geltend gemachten schwierigeren Dien- stes Verhältniße auch für den Tabor ihre Anwendung hätten. Auf den von meh- reren Seiten gerügten Umstand, daß die Thurmwächter Nebenbeschäftigungen be- treiben, bemerkt G.R. Holub, daß man ihnen dieselbe, auch wenn sie mehr Gehalt hätten, doch nicht ganz verbieten könne, und der Dienst darunter keineswegs lei- de, wenn derselbe in der Zwischenzeit durch die Frau des Thurmwächters besorgt werde; nur wäre es in dieser Richtung angezeigt, daß die Thurmwächter ver- halten würden, es bei der Gemeinde- Vorstehung stets zu melden, wenn sie sich einer solchen Dienstleistung unter- ziehen, damit dieselbe die Controlle üben könne. G.R. Ploberger beanstandet es, daß der Ge- meinderat immer selbst mit der Erhöhung der Bezüge seiner Angestellten vorgehe, obwohl im vorliegenden Falle nicht ein- mal ein Ansuchen hierum vorliege, er findet, daß man hiemit das Geld hinaus- werfe. Ein Taglöhner verdiene sich höch- stens pr Tag 1 fl und sei zeitweise ohne Arbeit und müsse doch auch sein Auslangen finden.
G.R. Gschaider verwahrt sich gegen diese Er- klärung, die beantragte Erhöhung sei ein hinausgeworfenes Geld, die Gemeinde müsse ihre Diener doch pekuniär so stel- len, daß man von denselben auch ent- sprechende Leistungen verlangen kön- ne, und daß sie nicht nothgedrungen auf den Bettel angewiesen seien. Es thue allgemein wohl, daß der gewöhn- liche Bettel eingestellt sei. Die Hausbe- sitzer wünschten auch in dieser Richtung von den immerwährenden Anfor- derungen befreit zu sein, früher habe man sogar die Polizeimänner Geschenke einsammeln lassen, habe aber gesehen, daß dies nicht passend sei und sie endlich so gestellt, daß sie mit ihren Bezügen leben konnten. Die Gemeinde stehe doch in solchen Verhältnis- sen, daß sie diejenigen, welche sie in ihren Dienst nehme, auch selbst bezah- len könne. G.R. Mayr betont, daß der Thurmwächter auch eine grosse Verantwortung habe, welchem Umstande bei der Entlohnung auch Rechnung getragen werden müsse.
G.R. Gschaider verwahrt sich gegen diese Erklärung, die beantragte Erhöhung sei ein hinausgeworfenes Geld, die Gemeinde müsse ihre Diener doch pekuniär so stellen, daß man von denselben auch entsprechende Leistungen verlangen könne, und daß sie nicht nothgedrungen auf den Bettel angewiesen seien. Es thue allgemein wohl, daß der gewöhnliche Bettel eingestellt sei. Die Hausbesitzer wünschten auch in dieser Richtung von den immerwährenden Anforderungen befreit zu sein, früher habe man sogar die Polizeimänner Geschenke einsammeln lassen, habe aber gesehen, daß dies nicht passend sei und sie endlich so gestellt, daß sie mit ihren Bezügen leben konnten. Die Gemeinde stehe doch in solchen Verhältnissen, daß sie diejenigen, welche sie in ihren Dienst nehme, auch selbst bezah- len könne. G.R. Mayr betont, daß der Thurmwächter auch eine grosse Verantwortung habe, welchem Umstande bei der Entlohnung auch Rechnung getragen werden müsse.
G.R. Wenhart hält es für nötig, daß es in der Instruction der Thurmwächter ausdrücklich festgesetzt werde, daß sie fortan nicht mehr Geschenke einsammeln dürfen. G.R. Gschaider erklärt sohin seinen Antrag zu Gunsten des Sectionsantrages zurück zu ziehen, worauf derselbe in seinen beiden Theilen, nemlich betreffend die Bezüge des Stadtpfarrthurmwächters, sowie jene des Taborthurmwächters getrennt zur Abstimmung gebracht und angenommen werden. - Z. 551. Der Vorsitzende bemerkt noch, daß er hoffe in der nächsten Gemeinderatssitzung in Angelegenheit der Feuersignalisirung Bericht erstatten zu können. 4. /: G.R. Franz v. Jaeger tritt gemäß §. 67. G.St. ab :/ G.R. Leopold Huber verliest den Bericht des Gemeinde Kanzlisten H. Wittigschlager, mit welchem derselbe die Ausweise über das von den hiesigen Bräuern und den Agenten Herren Mathias Klinglmayr, Franz Kramer und Heinrich Heindl aus dem Stadtgebiete ausgeführte
G.R. Wenhart hält es für nötig, daß es in der Instruction der Thurmwächter ausdrücklich festgesetzt werde, daß sie fortan nicht mehr Geschenke einsam- meln dürfen. G.R. Gschaider erklärt sohin seinen An- trag zu Gunsten des Sectionsantrages zurück zu ziehen, worauf derselbe in seinen beiden Theilen, nemlich betref- fend die Bezüge des Stadtpfarrthurm- wächters, sowie jene des Taborthurmwäch- ters getrennt zur Abstimmung gebracht und angenommen werden. - Z. 551. Der Vorsitzende bemerkt noch, daß er hoffe in der nächsten Gemeinderatssitzung in Angelegenheit der Feuersignalisi- rung Bericht erstatten zu können. 4. /: G.R. Franz v. Jaeger tritt gemäß §. 67. G.St. ab :/ G.R. Leopold Huber verliest den Bericht des Gemeinde Kanzlisten H. Wittigschlager, mit welchem derselbe die Ausweise ü- ber das von den hiesigen Bräuern und den Agenten Herren Mathias Klingl- mayr, Franz Kramer und Heinrich Heindl aus dem Stadtgebiete ausgeführte
Bier überreicht und um Weisung pto der Abfindung mit den beiden Brau- ern Herrn Karl und Franz Jaeger von Waldau hinsichtlich des von denselben in ihre Lagerkeller ausgeführten und daselbst zum Ausschank gebrachten Bie- res für das Jahr 1878 ersucht. Referent stellt hierüber namens der Sec- tion unter Hinweis darauf, daß die Hausbesitzer von Neu-Schönau um Einverleibung in die Stadtgemeinde Steyr angesucht haben, den Antrag, diesen Gegenstand zu vertagen, bis vom hohen Landesausschusse die Ent- scheidung an die Gemeinde Vorste- hung herabgelangt sein werde. Der Vorsitzende bemerkt, daß eine Ver- tagung des Gegenstandes wohl nicht statt- haft sei, nachdem das Amt die Weisung benötige, wie es im Jahre 1878 hinsichtlich der bisherigen Abfindung zu halten wäre. G.R. Ploberger stellt den Antrag die bisher üblich gewesene Abfindung mit den beiden genannten Brauern in so lange still- schweigend fortbestehen zu lassen, bis die Entscheidung wegen der Einverlei- bung von Neu-Schönau in das Stadtgebiet getroffen sei.
Bier überreicht und um Weisung pto der Abfindung mit den beiden Brauern Herrn Karl und Franz Jaeger von Waldau hinsichtlich des von denselben in ihre Lagerkeller ausgeführten und daselbst zum Ausschank gebrachten Bieres für das Jahr 1878 ersucht. Referent stellt hierüber namens der Section unter Hinweis darauf, daß die Hausbesitzer von Neu-Schönau um Einverleibung in die Stadtgemeinde Steyr angesucht haben, den Antrag, diesen Gegenstand zu vertagen, bis vom hohen Landesausschusse die Entscheidung an die Gemeinde Vorstehung herabgelangt sein werde. Der Vorsitzende bemerkt, daß eine Vertagung des Gegenstandes wohl nicht statthaft sei, nachdem das Amt die Weisung benötige, wie es im Jahre 1878 hinsichtlich der bisherigen Abfindung zu halten wäre. G.R. Ploberger stellt den Antrag die bisher üblich gewesene Abfindung mit den beiden genannten Brauern in so lange stillschweigend fortbestehen zu lassen, bis die Entscheidung wegen der Einverleibung von Neu-Schönau in das Stadtgebiet getroffen sei.
Dieser letztere Antrag wird angenom men. - Z. 903. III. Section 5. G.R. Landsiedl verliest den in der Gemeinderats-Sitzung vom 11. Jänner 1878 aus Punkt 6 der Tagesordnung zur Verlesung gebrachten Amtsbericht betreffend die Verpachtung eines Grundes in Wieserfeld an Herrn Josef Kuehholzer und stellt namens der Section den Antrag auf Verpachtung dieses Grundes unter den bisherigen Bedingungen, jedoch mit der Voraussetzung, daß die bestehende Mistgrube zu beseitigen sei. Nachdem die Frage des Vorsitzenden, ob die Bausection einen Lokalaugenschein vorgenommen, vom Referenten bejaht wurde, wird deren Antrag angenommen und die Dauer des Pachtverhältnisses auf unbestimmte Zeit mit gegenseitiger halbjähriger Kündigung festgesetzt. - Z. 13103. 6. G.R. Landsiedl verliest den Bericht des städt. Bauamtes, mit welchem dasselbe den Plan über die Aufstellung der Jahrmarktbuden und der Unterbringung des Hornviehmarktes am Seilfelde vorlegt, und stellt
Dieser letztere Antrag wird angenom men. - Z. 903. III. Section 5. G.R. Landsiedl verliest den in der Gemeinderats-Sitzung vom 11. Jänner 1878 aus Punkt 6 der Tagesordnung zur Verle- sung gebrachten Amtsbericht betref- fend die Verpachtung eines Grundes in Wieserfeld an Herrn Josef Kuehhol- zer und stellt namens der Section den Antrag auf Verpachtung dieses Grun- des unter den bisherigen Bedingungen, jedoch mit der Voraussetzung, daß die bestehende Mistgrube zu beseitigen sei. Nachdem die Frage des Vorsitzenden, ob die Bausection einen Lokalaugenschein vorgenommen, vom Referenten bejaht wurde, wird deren Antrag an- genommen und die Dauer des Pachtver- hältnisses auf unbestimmte Zeit mit gegenseitiger halbjähriger Kündi- gung festgesetzt. - Z. 13103. 6. G.R. Landsiedl verliest den Bericht des städt. Bauamtes, mit welchem das- selbe den Plan über die Aufstellung der Jahrmarktbuden und der Un- terbringung des Hornviehmarktes am Seilfelde vorlegt, und stellt
sohin namens der Section den Antrag auf Genehmigung des Planes und solle die Beschotterung des Platzes so bald als möglich in Angriff genommen wer- den. Beschluß nach Antrag. - Z. 1004. 7. G.R. Landsiedl verliest den Amtsbericht, mit welchem angezeigt wird, daß we- gen Übernahme der Ausfüllung der Gru- be hinter dem Bürgerschul-Gebäude kein Offert eingelangt sei, und stellt namens der Section den Antrag auf nochmalige Ausschreibung. G.R. Ploberger stellt den Gegenantrag auf Vertagung dieses Gegenstandes, nachdem es möglich sei, anläßlich der Regulirung des Pfarrberges und vielleicht auch vom Hallerfelde ein grösseres Quantum von Material zu dieser Ausfüllung zu bekommen, welcher Antrag vom G.R. Holub unterstützt wird. G.R. Leopold Huber verweist auf das aus dem möglichen Abbruche des Thur- nerhauses zu gewinnende Material. Der Antrag des G.R. Ploberger wird ange- nommen. - Z. 859. 8. 9. G.R. Landsiedl verliest den Amts-
sohin namens der Section den Antrag auf Genehmigung des Planes und solle die Beschotterung des Platzes so bald als möglich in Angriff genommen werden. Beschluß nach Antrag. - Z. 1004. 7. G.R. Landsiedl verliest den Amtsbericht, mit welchem angezeigt wird, daß wegen Übernahme der Ausfüllung der Grube hinter dem Bürgerschul-Gebäude kein Offert eingelangt sei, und stellt namens der Section den Antrag auf nochmalige Ausschreibung. G.R. Ploberger stellt den Gegenantrag auf Vertagung dieses Gegenstandes, nachdem es möglich sei, anläßlich der Regulirung des Pfarrberges und vielleicht auch vom Hallerfelde ein grösseres Quantum von Material zu dieser Ausfüllung zu bekommen, welcher Antrag vom G.R. Holub unterstützt wird. G.R. Leopold Huber verweist auf das aus dem möglichen Abbruche des Thurnerhauses zu gewinnende Material. Der Antrag des G.R. Ploberger wird angenommen. - Z. 859. 8. 9. G.R. Landsiedl verliest den Amts-
bericht, mit welchem angezeigt wird, daß wegen Übername der ausgeschriebenen Holzlieferung nur ein Offert, nemlich von Peter Vasold eingelangt sei, welches Referent gleichfalls zur Verlesung bringt und womit Offerent sich zur Lieferung der Brückenhölzer und zwar Abtheilung I Endsbäume mit einer 27 % Aufbesserung, der Abtheilung II Werkholz und der Abtheilung IV Ladenzeug mit einem 8 % Nachlasse bereit erklärt, während er für die Abtheilung III. Bruckstreu nicht offerirt. Referent stellt sohin namens der Section mit dem Bemerken, daß die bei Abtheilung I verlangte Aufzalung den Holzpreisen angemessen sei, den Antrag auf Annahme des Offertes des Herrn Vasold, welcher zugleich zu ersuchen sei, bekannt zu geben, wie viel er von der Abtheilung III liefern könne. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß die Anschaffung von buchhölzerner Bruckstreu /: Abtheilung III :/ sehr erwünscht wäre, weil nach den gemachten Erfahrungen für die Gemeinde hiedurch ein alljährliches bedeutendes Ersparnis herbeigeführt werde, indem deren Dauerhaftigkeit eine weit größere sei. Der Antrag der Section wird zum
bericht, mit welchem angezeigt wird, daß wegen Übername der ausgeschriebe- nen Holzlieferung nur ein Offert, nem- lich von Peter Vasold eingelangt sei, welches Referent gleichfalls zur Verle- sung bringt und womit Offerent sich zur Lieferung der Brückenhölzer und zwar Abtheilung I Endsbäume mit einer 27 % Aufbesserung, der Abtheilung II Werkholz und der Abtheilung IV Laden- zeug mit einem 8 % Nachlasse bereit erklärt, während er für die Abthei- lung III. Bruckstreu nicht offerirt. Referent stellt sohin namens der Section mit dem Bemerken, daß die bei Ab- theilung I verlangte Aufzalung den Holzpreisen angemessen sei, den An- trag auf Annahme des Offertes des Herrn Vasold, welcher zugleich zu er- suchen sei, bekannt zu geben, wie viel er von der Abtheilung III liefern könne. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß die An- schaffung von buchhölzerner Bruckstreu /: Abtheilung III :/ sehr erwünscht wäre, weil nach den gemachten Erfahrungen für die Gemeinde hiedurch ein alljährliches bedeutendes Ersparnis herbeigeführt wer- de, indem deren Dauerhaftigkeit eine weit größere sei. Der Antrag der Section wird zum
Beschluße erhoben. - Z. 733. IV. Section a. in Armensachen. 10. G.R. Anton von Jäger führt an, daß am 10. Februar die in einem Baar- erträgnis von 8 fl bestehende Alois Zwei- thurn-Stiftung für Arme zu vertheilen sei, und daß hiefür zu folge Sitzungs- Beschlußes der städt. Armenkommission jeder der 8 Armenräthe je einen Ar- men seines Bezirkes zur Betheilung mit 1 fl aus dieser Stiftung vorgeschla- gen habe, die Referent namens der Section zur Genehmigung empfehlt. Beschluß nach Antrag. - Z. 1068 b. in Schulsachen. 11. G.R. Wenhart theilt den Wortlaut der von der Statthalterei hinsichtlich des erle- digten Wolfgang Pfefferl'schen Stipendiums pr jährlich 90 fl erlassenen Kundmachung mit, verließ den Erlaß der k.k. Statthal- terei, mit welcher dieselbe den Präsen- tations-Vorschlag der Gemeinde für dieses Stipendium, für welches als ein- ziger Bewerber Herr Johann Gumpelmayr für seinen am Gymnasium zu Seiten- und bereits mit einem Wolfgang Pfefferl'schen Stipendium beteilten Sohn stetten studierenden Josef eingeschritten sei, einholt und hiebei mittheilt, daß um das ausgeschriebene Jung-Fenzl'sche und
Beschluße erhoben. - Z. 733. IV. Section a. in Armensachen. 10. G.R. Anton von Jäger führt an, daß am 10. Februar die in einem Baarerträgnis von 8 fl bestehende Alois Zweithurn-Stiftung für Arme zu vertheilen sei, und daß hiefür zu folge SitzungsBeschlußes der städt. Armenkommission jeder der 8 Armenräthe je einen Armen seines Bezirkes zur Betheilung mit 1 fl aus dieser Stiftung vorgeschlagen habe, die Referent namens der Section zur Genehmigung empfehlt. Beschluß nach Antrag. - Z. 1068 b. in Schulsachen. 11. G.R. Wenhart theilt den Wortlaut der von der Statthalterei hinsichtlich des erledigten Wolfgang Pfefferl'schen Stipendiums pr jährlich 90 fl erlassenen Kundmachung mit, verließ den Erlaß der k.k. Statthalterei, mit welcher dieselbe den Präsentations-Vorschlag der Gemeinde für dieses Stipendium, für welches als einziger Bewerber Herr Johann Gumpelmayr für seinen am Gymnasium zu Seitenund bereits mit einem Wolfgang Pfefferl'schen Stipendium beteilten Sohn stetten studierenden Josef eingeschritten sei, einholt und hiebei mittheilt, daß um das ausgeschriebene Jung-Fenzl'sche und
Josef Adam Pfeffersche Stipendium sich Niemand beworben habe. Referent stellt sohin namens der Section unter Hinweis auf den hohen Statthalterei-Erlaß vom 6. Oktober v.J. Z. 3947, in welchem die Verleihung der beiden Wolfgang Pfefferschen Stipendien an einen und denselben Bewerber als unzulässig bezeichnet werde, den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle beschließen für das 2te gegenwärtig noch erledigte obengenannte Stipendium den einzigen Bewerber um dasselbe, nemlich den Josef Gumplmayr, Schüler der II. Gymnasialklasse in Seitenstetten, der h. k.k. Statthalterei mit dem Ersuchen zu präsentiren, im Falle der Verleihung des fraglichen Stipendiums an denselben das hierdurch in Erledigung kommende, Wolfgang Pfefferl'sche Stipendium sofort wieder zur Ausschreibung zu bringen. Unter Einem wäre auch die neuerliche Concurs Verlautbarung in Betreff des Jung-Fenzl'schen und Josef Adam Pfefferl'schen Stipendiums, um welch letztere sich gar kein Bewerber eingefunden habe, bei der h. k.k. Statthalterei anzustreben. Referent begründet den ersten Theil dieses Antrage damit, weil durch denselben dem Gesuchsteller ein pekuniärer Vortheil im Betrage eines halbjährigen Stipendiums zugehe.
Josef Adam Pfeffersche Stipendium sich Nie- mand beworben habe. Referent stellt sohin namens der Section unter Hinweis auf den hohen Statthalterei-Erlaß vom 6. Oktober v.J. Z. 3947, in welchem die Verleihung der beiden Wolfgang Pfefferschen Stipendien an einen und denselben Bewerber als unzulässig bezeichnet werde, den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle beschließen für das 2te gegenwärtig noch erledigte obengenannte Stipendium den einzigen Bewerber um dasselbe, nemlich den Josef Gumpl- mayr, Schüler der II. Gymnasialklasse in Seitenstetten, der h. k.k. Statthalterei mit dem Ersuchen zu präsentiren, im Falle der Ver- leihung des fraglichen Stipendiums an denselben das hierdurch in Erledigung kommende, Wolfgang Pfefferl'sche Sti- pendium sofort wieder zur Ausschrei- bung zu bringen. Unter Einem wä- re auch die neuerliche Concurs Verlaut- barung in Betreff des Jung-Fenzl'schen und Josef Adam Pfefferl'schen Stipendi- ums, um welch letztere sich gar kein Bewerber eingefunden habe, bei der h. k.k. Statthalterei anzustreben. Referent begründet den ersten Theil dieses Antrage damit, weil durch denselben dem Gesuchsteller ein pekuniärer Vortheil im Betrage ei- nes halbjährigen Stipendiums zu- gehe.
G.R. Ploberger spricht gegenüber dem Umstan- de, daß um die erledigten Stipendien keine Bewerber auftreten, während es doch an Dürftigen nicht fehlen dürfte, den Wunsch aus, daß die Konkursausschreibung über erledigte Stipendien auch in den hiesigen Blättern verlautbar wer- den sollten; worüber der Vorsitzende bemerkt, daß die Ausschreibung wol zunächst von der k.k. Statthalterei ver- anlaßt werde, daß er aber ohnehin jedes- mal eine entsprechende Bekanntmachung im Alpenboten veröffentlichen lasse. G.R. Wenhart bezeichnet als Grund der gerin- gen Kompetenz die Härte der stiftbrief- mässigen Bedingungen, durch welche in der Regel die Realschüler ausgeschlossen und die bürgerliche Eigenschaft verlangt werde; übrigens sei die längere Va- kanz der Stipendien gerade nicht zum Nachtheile, indem hiedurch der Fond an- wachse, und eine Erhöhung derselben stattfinde. Der Antrag der Section wird zum Beschlusse erhoben. - Z. 596. /: G.R. Gschaider entfernt sich :/ Nachdem sohin die Tagesordnung erschöpft erscheint, bringt der Vorsitzende noch nachstehendes Schreiben des Herrn Josef
G.R. Ploberger spricht gegenüber dem Umstande, daß um die erledigten Stipendien keine Bewerber auftreten, während es doch an Dürftigen nicht fehlen dürfte, den Wunsch aus, daß die Konkursausschreibung über erledigte Stipendien auch in den hiesigen Blättern verlautbar werden sollten; worüber der Vorsitzende bemerkt, daß die Ausschreibung wol zunächst von der k.k. Statthalterei veranlaßt werde, daß er aber ohnehin jedesmal eine entsprechende Bekanntmachung im Alpenboten veröffentlichen lasse. G.R. Wenhart bezeichnet als Grund der geringen Kompetenz die Härte der stiftbriefmässigen Bedingungen, durch welche in der Regel die Realschüler ausgeschlossen und die bürgerliche Eigenschaft verlangt werde; übrigens sei die längere Vakanz der Stipendien gerade nicht zum Nachtheile, indem hiedurch der Fond anwachse, und eine Erhöhung derselben stattfinde. Der Antrag der Section wird zum Beschlusse erhoben. - Z. 596. /: G.R. Gschaider entfernt sich :/ Nachdem sohin die Tagesordnung erschöpft erscheint, bringt der Vorsitzende noch nachstehendes Schreiben des Herrn Josef
Werndl zur Verlesung: „Euer Hochwolgeboren! Mit Ihrem sehr geehrten Schreiben vom 23. d.Mts. Z 947 wurden mir die Gründe intimirt, die den löbl. Gemeinderat veranlaßten, mein Anerbieten zur Lösung der Armenfrage abzulehnen. Als der hauptsächlichste Ablehnungsgrund wird angeführt, daß der Ausbau des von mir zum gedachten Zwecke zur Verfügung gestellten Gebäudes mindestens ebenso hohe Kosten erfordern würde, als ich bereits hierauf verwendet habe. Wenn ich schon zugebe, daß die Fertigstellung des Baues noch beträchtliche Ausgaben beanspruchen wird, so muß ich doch entschieden in Abrede stellen, daß dieselbe mit Rücksicht darauf, daß das Gebäude ein Armenhaus wird, auch nur annähernd die bereits verausgabten Summen verschlingen wird. Von einem Beitrage Seitens der Gemeinde ganz abgesehen, kann ich kühn die Behauptung aufstellen, daß durch meine Geschwister, die Sparkasse und die Waffenfabrik eine Summe gezeichnet worden wäre, die zum gedachten Zwecke mehr als ausgereicht hätte und glaube ich daß man sich in dieser Richtung doch vorerst hätte genau informiren sollen. Ebenso muß ich es als eine sehr gewagte Behauptung bezeichnen, daß die Opferwilligkeit der Gemeinde-Angehörigen nicht
Werndl zur Verlesung: „Euer Hochwolgeboren! Mit Ihrem sehr geehrten Schreiben vom 23. d.Mts. Z 947 wurden mir die Gründe in- timirt, die den löbl. Gemeinderat ver- anlaßten, mein Anerbieten zur Lö- sung der Armenfrage abzulehnen. Als der hauptsächlichste Ablehnungsgrund wird angeführt, daß der Ausbau des von mir zum gedachten Zwecke zur Verfügung gestellten Gebäudes min- destens ebenso hohe Kosten erfordern wür- de, als ich bereits hierauf verwendet habe. Wenn ich schon zugebe, daß die Fertigstel- lung des Baues noch beträchtliche Ausgaben beanspruchen wird, so muß ich doch entschie- den in Abrede stellen, daß dieselbe mit Rücksicht darauf, daß das Gebäude ein Ar- menhaus wird, auch nur annähernd die bereits verausgabten Summen verschlin- gen wird. Von einem Beitrage Seitens der Gemeinde ganz abgesehen, kann ich kühn die Behauptung aufstellen, daß durch meine Geschwister, die Sparkasse und die Waffenfabrik eine Summe gezeichnet worden wäre, die zum gedachten Zwecke mehr als ausgereicht hätte und glaube ich daß man sich in dieser Richtung doch vor- erst hätte genau informiren sollen. Ebenso muß ich es als eine sehr gewagte Behauptung bezeichnen, daß die Opferwil- ligkeit der Gemeinde-Angehörigen nicht
im Stande ist, die bedungene Summe aufzubringen. Wenn ich die minder- bemittelte Klasse ganz übergehe, so gibt, es doch, wie ich bereits angedeutet habe, in Steyr eine grosse Anzal sehr wohlhabender Bewohner, und hätte auch in dieser Beziehung der von mir vorge- schlagene Versuch gemacht werden sollen. Als einziger Grund der Ablehnung kann ich nur den der Forderung der Einführung einer Armensteuer und zwar wegen der gesetzlichen Hindernisse gelten lassen, im übrigen halte ich aber die Durchfüh- rung meiner Anträge für vollkommen möglich. Ich füge schließlich noch bei, daß sich die zur Verfügung gestellten Hallerfelder wie kein anderer Platz zur Abhaltung der Märkte, von Volksfesten u.d.gl. eignen, was um so mehr ins Auge zu fassen, als es in Steyr gerade zu derlei Anlässen gänzlich an einem passenden Platze mangelt. Ich stelle es daher Euer Hochwolgeboren anheim, die von mir gestellten Anträge nochmals durch den löbl. Gemeinderat in Erwägung ziehen zu lassen. Hochachtungsvollst Josef Werndl.“ Der Vorsitzende ersucht sich hierüber zu äussern. G.R. Ploberger hält es für angezeigt, daß der Bürgermeister Subscriptionsbögen
im Stande ist, die bedungene Summe aufzubringen. Wenn ich die minderbemittelte Klasse ganz übergehe, so gibt, es doch, wie ich bereits angedeutet habe, in Steyr eine grosse Anzal sehr wohlhabender Bewohner, und hätte auch in dieser Beziehung der von mir vorgeschlagene Versuch gemacht werden sollen. Als einziger Grund der Ablehnung kann ich nur den der Forderung der Einführung einer Armensteuer und zwar wegen der gesetzlichen Hindernisse gelten lassen, im übrigen halte ich aber die Durchführung meiner Anträge für vollkommen möglich. Ich füge schließlich noch bei, daß sich die zur Verfügung gestellten Hallerfelder wie kein anderer Platz zur Abhaltung der Märkte, von Volksfesten u.d.gl. eignen, was um so mehr ins Auge zu fassen, als es in Steyr gerade zu derlei Anlässen gänzlich an einem passenden Platze mangelt. Ich stelle es daher Euer Hochwolgeboren anheim, die von mir gestellten Anträge nochmals durch den löbl. Gemeinderat in Erwägung ziehen zu lassen. Hochachtungsvollst Josef Werndl.“ Der Vorsitzende ersucht sich hierüber zu äussern. G.R. Ploberger hält es für angezeigt, daß der Bürgermeister Subscriptionsbögen
und zwar zuerst im I. Wahlkörper herum gehen lasse, nachdem es Herr Werndl einmal ausdrücklich wünsche und man seinen Wünschen doch nachkommen müsse. G.R. Leopold Huber erklärt sich gegen die Einleitung der Subscription, es seien zwar viele wohlhabende Leute in Steyr, aber die Mehrzal sei doch in gedrückten Verhältnissen, welche Behauptung er aus einem vorliegenden Rechenschaftsberichte der Sparkassa durch Anführung der aus derselben von 677 in Betrage von 2,451.177 fl 20 xr Partheien herausgenommenen Kapitalien bekräftiget; er halte daher den Versuch jedenfalls als verfehlt. G.R. Mayr ist der Ansicht, daß bei dem Umstande, als Herr Werndl der Gemeinde ein so grosses Geschenk mache und er in seinem heutigen Schreiben in Aussicht stelle, daß seine Familie, die Waffenfabrik und Sparkasse hervorragend beitragen würden, man seinem Wunsche nachkommen und die Subscription veranlassen solle; der löbl. Gemeinderat, möge hiebei alles anwenden, um ein günstiges Resultat aus der Subscription zu erzielen, man habe dann wenigstens seinen Wunsch erfüllt und könne ihm dann das Resultat bekannt geben.
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