reichbar erklärt, welche Anschauung von Seite des Gemeinderates auch vollständig getheilt wird. Es wolle demnach Herr Josef Werndl von diesen Ergebniße mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt werden, daß mit der Veröffentlichung des einstimmig angenommenen Gemeinderatsbeschlußses vorgegangen wird, wenn Herr Josef Werndl dagegen keine Einwendung erhebt.“ G.R. Tomitz stellt die Frage, ob es nicht angezeigt wäre, daß das Antwortschreiben der Gemeinde dem Herrn Josef Werndl persönlich durch den Bürgermeister und einige Mitglieder des Gemeinderates überbracht und ihm hiebei der Dank für sein beabsichtigtes außerordentliches Opfer ausgesprochen werde, worüber der Vorsitzende motvirt auseinandersetzt, daß mit Rücksicht auf die von Herrn Josef Werndl selbst in der ganzen Angelegenheit eingehaltene schriftliche Korespondenz dies nicht angezeigt erscheine. Nachdem Niemand mehr das Wort ergreift, ersucht der Vorsitzende um Abstimmung über den Antrag des
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2