bei unseren gegenwärtigen Verhältnissen geradezu unmöglich macht, und wofür das Comité nicht die Verantwortung übernehmen könnte, kommt hiebei noch zu bedenken, daß die Einführung einer solchen neuen Steuer überhaupt ausserhalb der Befugnis der Gemeinde liegt, und nur durch ein Landesgesetz erfolgen könnte, zu dessen Erwirkung die erforderliche Petition einzubringen, sich angesichts der Überlastung unserer Steuerträger wohl kaum entschlossen werden kann. Wird diesen Erwägungen noch angefügt, daß Herr Josef Werndl ausdrücklich bedingt, daß die vorhandenen Armenhäuser ihrem Zweck gewidmet bleiben, resp. im Falle einer Veräusserung eines solchen ein anderes Object wieder an dessen Stelle beschaffen werden müßte, wodurch daher die Anzahl der von der Gemeinde zu versorgenden Armen eine ausserordentliche Steigerung erfahren würde; und wird weiters noch in Betracht gezogen, daß der Ausbau der, der Gemeinde zum Geschenke angebotenen Villa mit Rücksicht auf ihre Anlage immerhin noch eine Summe erfordern wird, welche dem vom Herrn Josef Werndl bisher für den Bau selbst
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