Ratsprotokoll vom 22. Jänner 1878

bei unseren gegenwärtigen Verhältnis- sen geradezu unmöglich macht, und wofür das Comité nicht die Verantwor- tung übernehmen könnte, kommt hie- bei noch zu bedenken, daß die Einfüh- rung einer solchen neuen Steuer überhaupt ausserhalb der Befugnis der Gemeinde liegt, und nur durch ein Landesgesetz erfolgen könnte, zu des- sen Erwirkung die erforderliche Peti- tion einzubringen, sich angesichts der Überlastung unserer Steuerträger wohl kaum entschlossen werden kann. Wird diesen Erwägungen noch ange- fügt, daß Herr Josef Werndl ausdrück- lich bedingt, daß die vorhandenen Ar- menhäuser ihrem Zweck gewidmet bleiben, resp. im Falle einer Veräus- serung eines solchen ein anderes Ob- ject wieder an dessen Stelle beschaf- fen werden müßte, wodurch daher die Anzahl der von der Gemeinde zu versorgenden Armen eine ausser- ordentliche Steigerung erfahren wür- de; und wird weiters noch in Betracht gezogen, daß der Ausbau der, der Ge- meinde zum Geschenke angebote- nen Villa mit Rücksicht auf ihre An- lage immerhin noch eine Summe erfordern wird, welche dem vom Herrn Josef Werndl bisher für den Bau selbst

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2