Ratsprotokoll vom 22. Jänner 1878

Nach seinen weiteren Intentionen sollen nun in diesem Haus Arme untergebracht werden, welche daselbst ihre gänzliche Versorgung genießen und soll das hiezu nötige Kapital durch eine bei den Gemeinde-Angehörigen von Steyr einzuleitende und bis Ende Februar durchzuführende Subskription aufgebracht werden, welche zum mindesten das Doppelte des von Herrn Josef Werndl zur Verfügung gestellten Wertes, mithin die Summe von wenigstens 208,000 Gulden erreichen muss. Durch Schaffung eines solchen Kapitals, welches der mit einem so leuchtenden Beispiele vorangehende Spender durch die Appellation an den Wolthätigkeitssinn der übrigen Bewohner von Steyr für aufbringbar hält, soll dann nach seiner Absicht die ausgiebigere Unterstützung eines grösseren Theiles von Armen ermöglicht werden, als es mit den gegenwärtigen Fonden und den vorhandenen Armenhäusern der Fall ist, daher Herr Josef Werndl ausdrücklich bedingt, daß die Zinsen jener Fonde, welche bisher zu Armen-Zwecken dienten, auch ferner diesem Zwecke erhalten und gewirdmet bleiben müssen, und daß auch die gleiche Anzahl Armer, wie

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