Grundstücke ein Flächenraum von ungefähr 5 Joch übrig. Auf diesen Grundstücken habe ich den Bau meiner Villa zu meiner persönlichen Benützung begonnen und für denselben bereits 64000 fl verausgabt. Diese Villa ist bereits unter Dach gebracht, und da sich dieselbe vermöge ihrer Lage und innere Entheilung vollkommen zu einem Versorgungshause eignet, so bin ich bereit, dieselbe sammt Grundstücken und den darauf befindlichen Häu- sern im Werte von 104,000 fl der Stadtgemeinde gegen dem zu Geschenke zu machen, daß sie erstens unter den Gemeindeangehörigen eine Subskription eröffnet, welche mit Ausname der von meinen Geschwistern, der Waffenfabricksgesellschaft und der hiesigen Sparkasse allenfalls gezeichneten Betröge, und den von der Stadtgemeinde als solcher eventuell für den genannten Zweck ausgeworfenen Summe ein Ergebnis auszuweisen hat, welches mindestens das doppelte des von mir zur Verfügung gestellten Wertes erreicht. Die Zinsen dieses, im Subskriptionswege aufgebrachten Capitals müßten jährlich für die im neuzuschaffenden Versorgungshause un- tergebrachten Armen zu deren Verköstigung u.s.w. verwendet werden. Ich bemerke hier ausdrücklich, daß die Zinsen jener Fon- de, welche bisher zu Armenzwecken dienten, auch ferner diesem Zwecke gewidmet bleiben müßen, und daß mindestens die gleiche Anzahl Arme, wie solche gegenwärtig in den verschiedenen, städtischen Armenhäusern untergebracht ist, und auch theilweise in denselben verpflegt wird, auch in Zukunft untergebracht und verköstigt wer- den muß. - Sollte es jedoch die Stadtgemeinde-Vorstehung für vor- theilhaft erachten, ein oder das andere Objekt zu verkaufen, so soll einer solchen Maßregel nichts im Wege stehen, wenn nur durch die Beistellung anderer Objekte wieder die vorberegte Bedingung er- füllt wird. — Da auch die zur Beseitigung des Straßenbettels ein-
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