umzugestalten, eine Anstalt, die es den Schülern beziehungsweise den Eltern ermöglichen sollte, die so wichtige Berufswahl ihrer Knaben für einige Jahre hinauszuschieben. Zugleich hätte eine solche Anstalt noch den beachtenswerthen Vortheil gehabt, daß jene Knaben, die für Gymnasial-Studien bestimmt waren, noch durch volle 4 Jahre bei ihren Eltern zurück bleiben konnten und daß auf diese Weise denselben erhebliche Kosten erspart wurden; wobei noch immer der nicht minder wichtige Umstand zu beachten ist, daß Knaben im zarten Alter nicht schon fremder Erziehung überantwortet werden müssen. Die damalige Petition der Stadtgemeinde Steyr, vom Lehrkörper der Realschule wärmstens befürwortet und auch von der obersten Landesschulbehörde unterstützt, hatte zwar nicht den gewünschten Erfolg; das hohe k. k. Unterrichts-Ministerium kam jedoch dem Wünschen der Stadt-Gemeinde in wahrhaft hochherziger Weise damit entgegen, daß die Vervollständigung der Unterrealschule zur Oberrealschule in Aussicht gestellt und zufolge der Allerhöchsten Entschließung vom 4. Juli 1872 auch ausgeführt wurde. Es ist selbstverständlich, daß die Erfüllung des früheren
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