die Armen-Commission mit Sitzungsbeschluße vom 3. Dezember 1877 dem Gesuche der Frau Theresia Kaindl in Linz um eine ausserordentliche Unterstützung keine Folge gegeben habe; hiegegen habe selbe den Rekurs an den Gemeinderat eingebracht. Hiezu bemerkt Referent, in der Sitzung vom 14. Dezember v. J. sei einer Frau der Bezug einer Pfrün de eingestellt worden, aus dem Grunde, weil ihre Tochter in die Lage versetzt worden sei, ihre Mutter versorgen zu können. Der vorliegende Fall sei nahe zu derselbe, nur mit dem Unterschiede, daß die Mutter bereits vor 7 Jahren klagbar gegen ihre Tochter aufgetreten, jedoch, wie aus dem beiliegenden Urtheile ersichtlich, vom K.K. Kreisgerichte in Steyr mit ihrem Begehren abgewiesen worden sei. Herr Doctor Hochhauser als damaliger Vertreter der Frau Theresia Kaindl könnte vielleicht die Gründe dieser Abweisung mitzutheilen in der Lage sein. - Die städt. Armen-Commission habe den verlangten außerordentlichen Beitrag verweigert, weil die Frau Theresia Kaindl ohnehin eine Zachhuber'sche Pfründe mit 7 fl und eine Zulage von monatlich 2 fl aus
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2