die Armen-Commission mit Sitzungs- beschluße vom 3. Dezember 1877 dem Gesuche der Frau Theresia Kaindl in Linz um eine ausserordentliche Un- terstützung keine Folge gegeben habe; hiegegen habe selbe den Re- kurs an den Gemeinderat einge- bracht. Hiezu bemerkt Referent, in der Sitzung vom 14. Dezember v. J. sei einer Frau der Bezug einer Pfrün de eingestellt worden, aus dem Grun- de, weil ihre Tochter in die Lage ver- setzt worden sei, ihre Mutter versor- gen zu können. Der vorliegende Fall sei nahe zu derselbe, nur mit dem Un- terschiede, daß die Mutter bereits vor 7 Jahren klagbar gegen ihre Tochter aufgetreten, jedoch, wie aus dem bei- liegenden Urtheile ersichtlich, vom K.K. Kreisgerichte in Steyr mit ihrem Be- gehren abgewiesen worden sei. Herr Doctor Hochhauser als damaliger Vertreter der Frau Theresia Kaindl könnte vielleicht die Gründe dieser Abweisung mitzutheilen in der La- ge sein. - Die städt. Armen-Commission habe den verlangten außerordentli- chen Beitrag verweigert, weil die Frau Theresia Kaindl ohnehin eine Zachhuber'sche Pfründe mit 7 fl und eine Zulage von monatlich 2 fl aus
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