hievon für Kanalherstellung von dem Hau- se Nr 317 bis Nr 329, 1583 fl 46 xr; für die Strecke von No 309 bis No 316, 857 fl 44 xr, und für die Strecke von No 293 bis No 307 1583 fl 80 xr. Die Section beantragte nun in dieser Richtung in der Ge- meinderatssitzung vom 14. Dezember 1877 für das Jahr 1878 die Herstellung eines Theiles dieses Kanales, nemlich vom Hause No 309 bis 316 dem Gemein- derate anzuempfehlen, die weitere Ausführung desselben aber auf das Jahr 1879 zu übertragen, die theil- weise Kanalherstellung hätte nach Obigem einen Aufwand von 857 fl 44 xr beansprucht. — Dieser von der Bausek- tion gestellte Antrag wurde jedoch mit 11 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Der löbl. Gemeinderat möge dem- nach auf Grund dieser aktenmässi- gen Darstellung bestimmen, für welche von diesen seinerzeit in Anregung gebrachten Kanali- sirungen der pro 1878 bewilligte Betrag pr 1000 fl in Verwendung zu bringen sei. - Steyr, am 30. Dezem- ber 1877. Leopold Anton Iglsedler.“ G.R. Tomitz zieht hieraus den Schluß, wie wichtig es sei alljährlich im Prä- liminar durch Einsetzung eines Betrages
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