daß vom Hause N 15 bis zum sogenannten Rederbrunnen N.44 ein Strassenkanal her- gestellt werde. Hierüber beschloß der Ge- meinderat in seiner Sitzung vom 27. November 1874, sich für Anlegung eines Kanals in dieser Vorstadt auszu- sprechen und die Hausbesitzer zu ver- pflichten, ihre Hauskanäle zur Beseiti- gung der Jauche und des Abflußwas- sers in diesen Kanal einzuzapfen, es sei jedoch vorerst hierüber ein Plan und Kostenvoranschlag auszu- arbeiten, wornach neuerlich un- ter Zuziehung sämmtlicher Interessen- ten eine Kommission an Ort und Stelle abzuhalten sei. In Ausführung dieses Beschlusses wurde sich vom Baumeister Gerl im Kostenvoranschlag verschafft, wonach die Kosten dieses Kanales auf 1037 fl 74 xr beziffert wurden, wobei aber die Kosten für etwa notwendige Fel- sensprengungen nicht eingerechnet erschie- nen. Der Gemeinderat, dem dieser Kostenvoranschlag vorgelegt wurde beschloß hierüber in seiner Sitzung vom 29. Jänner 1875, es sei unter Zuzie- hung der Interessenten eine Local- kommmission abzuhalten, bei welcher sich dieselben zu erklären hätten, in wie- weit sie sich zur Einzapfung ihrer Haus kanäle in diesem Hauptkanal verpflich-
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