daß vom Hause N 15 bis zum sogenannten Rederbrunnen N.44 ein Strassenkanal hergestellt werde. Hierüber beschloß der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27. November 1874, sich für Anlegung eines Kanals in dieser Vorstadt auszusprechen und die Hausbesitzer zu verpflichten, ihre Hauskanäle zur Beseitigung der Jauche und des Abflußwassers in diesen Kanal einzuzapfen, es sei jedoch vorerst hierüber ein Plan und Kostenvoranschlag auszuarbeiten, wornach neuerlich unter Zuziehung sämmtlicher Interessenten eine Kommission an Ort und Stelle abzuhalten sei. In Ausführung dieses Beschlusses wurde sich vom Baumeister Gerl im Kostenvoranschlag verschafft, wonach die Kosten dieses Kanales auf 1037 fl 74 xr beziffert wurden, wobei aber die Kosten für etwa notwendige Felsensprengungen nicht eingerechnet erschienen. Der Gemeinderat, dem dieser Kostenvoranschlag vorgelegt wurde beschloß hierüber in seiner Sitzung vom 29. Jänner 1875, es sei unter Zuziehung der Interessenten eine Localkommmission abzuhalten, bei welcher sich dieselben zu erklären hätten, in wieweit sie sich zur Einzapfung ihrer Haus kanäle in diesem Hauptkanal verpflich-
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