Gemeinderats-Sitzung vom 21. Dezember 1877 wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, für Kanalisirungszwecke ins Präliminare pro 1876 einen Betrag von 1000 fl einzusetzen, während die Frage, in welcher Strasse um diesen Betrag zu kanalisiren sei, noch offen gelassen und einer späteren Bestim- mung vorbehalten wurde. Um nun die in dieser Richtung nötigen Vorar- beiten rechtzeitig in Angriff nehmen zu können, erlaubt sich das Amt hiemit die Anfrage zu stellen, für welche Kanalisirung die Verwendung die- ses Betrages im Jahre 1878 in Aus- sicht genommen werden solle, und zu diesem Zwecke die im Lauf der letz- ten Jahre bei der Gemeinde hinsichtlich der Kanalisirung anhängig gewesenen Verhandlungen und darüber gefaßten Beschlüsse zur besseren Orientirung hiemit zusammenzustellen. Es ka- men nemlich in den letzten Jahren nachstehende 5 Kanalisirungen im Gemeinderate zur Sprache: 1. die Kanalisirung von Ort. Bei der in folge Konstatirung mehrerer strassenpolizeilicher Übelstände am 16. November 1874 abgehaltenen Commission wurde es als wünschenswert bezeichnet,
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