Ratsprotokoll vom 11. Jänner 1878

werden könne. G. R. Perz glaubt, man solle überhaupt vorläufig von einer Kündigung absehen und sich zur Vermiethung dieser Lokalitäten gegen Entgeld bereit erklären; wogegen der Vorsitzende bemerkt, daß die Gemeinde diese Lokale wie erwähnt selbst dringend für Schulzwecke brauche und man hiefür nicht neue Bauten in Aussicht nehmen könne; wäre dieser Bedarf nicht vorhanden, so könnte allerdings die Gemeinde dieselben dem Ärare vermiethen. G. R. Wenhart verspricht sich von dem 2ten Theile des Sections-Antrages keinen Erfolg, da es nur sonderbar erscheine, wenn die Gemeinde, nach dem sie so viele Jahre übersehen habe ihre Ansprüche zu machen, nunmehr eine Entschädigung verlange. G. R. Gschaider bemerkt, daß ja nicht von einer Forderung, sondern nur von einem Ersuchen um eine solche Entschädigung die Rede sei, welches Ersuchen sich allerdings mit Hinweis auf den Umstand, daß die Gemeinde für die Schule so viele

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