Staatstelegrafen-Verwaltung stattgefunden habe, wodurch es möglich geworden sei, daß sowohl die Amtslokalitäten als auch die Wohnung des jeweiligen Telegrafenamts-Leiters durch mehr als 12 Jahre vom Staate ohne aller und jeder Entschädigung an die Gemeinde benützt wurden, Letztere aber wegen stets zunehmenden Mangel an Schullokalitäten um schweres Geld kostspielige Schulen habe bauen müssen, den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle beschliessen. 1. der k.k. Staatstelegrafen-Verwaltung seien sofort diese Lokalitäten, welche die Gemeinde selbst schon heuer dringend zur Errichtung von Parallelklassen an der Mädchen-Bürgerschule bedürfe, gerichtlich zu kündigen und zwar ½ jährig; 2. sei der Bürgermeister zu ersuchen wegen einer entsprechenden Zinsvergütung für die Zeit vom 24. April 1865 bis nach Ablauf der nun sofort vorzunehmenden ½ jährigen Kündigungsfrist hohen Orts die nötigen Schritte zu machen. G.R. Pointner erklärt sich gegen den zweiten Theil des Sectionsantrages, nachdem die Gemeinde selbst an dem vorliegenden Sachverhalte schuld und es unge-
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