Staatstelegrafen-Verwaltung stattgefun- den habe, wodurch es möglich geworden sei, daß sowohl die Amtslokalitäten als auch die Wohnung des jeweiligen Telegrafenamts-Leiters durch mehr als 12 Jahre vom Staate ohne aller und jeder Entschädigung an die Gemeinde benützt wurden, Letz- tere aber wegen stets zunehmenden Mangel an Schullokalitäten um schweres Geld kostspielige Schulen habe bauen müssen, den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle beschliessen. 1. der k.k. Staatstelegrafen-Verwaltung seien sofort diese Lokalitäten, welche die Gemeinde selbst schon heuer dringend zur Errichtung von Parallelklassen an der Mädchen-Bürgerschule bedürfe, gerichtlich zu kündigen und zwar ½ jährig; 2. sei der Bürgermeister zu ersuchen wegen einer entsprechen- den Zinsvergütung für die Zeit vom 24. April 1865 bis nach Ablauf der nun sofort vorzunehmenden ½ jährigen Kündigungsfrist hohen Orts die nö- tigen Schritte zu machen. G.R. Pointner erklärt sich gegen den zwei- ten Theil des Sectionsantrages, nachdem die Gemeinde selbst an dem vorliegen- den Sachverhalte schuld und es unge-
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