ausgegangenen langen Correspondenzen, das Handelsministerium in Folge dieser Vertrags Kündigung und Weigerung der Gemeinde auf fernere unentgeldliche Überlassung dieser Lokalitäten für des Telegrafenamt, dessen gänzliche Auflösung mit Erlaß vom 12. November 1863 Z 14,525 bereits angeordnet hatte, die Ausführung dieses Beschlusses in Folge nachdrücklicher Verwendung der Gemeinde wieder gegen dem sistirt wurde, daß der Gemeinderat die bereits geschehene Vertragskündigung wieder zurücknahm und die Erklärung abgab, daß der im März 1862 auf 3 Jahre abschlossene Miethvertrag zwischen dem hohen Ärar und der Stadtgemeinde vollkommen aufrecht bestehe. (Erklärung des Bürgermeisters vom 8. August 1863 Z 4213 und einhelliger Sitzungsbeschluß des Gemeinderates vom 30 August 1863) hiedurch trat also der am 16. März 1862 abgeschlossene und am 22. May 1862 genehmigte Vertrag mit der Telegrafen-Verwaltung wieder in seine frühere Giltigkeit und wäre derselbe sohin mit Georgi-Termin 1865 zu Ende gegangen. - Nachdem nun weder eine Erneuerung oder Verlängerung dieses Vertrages,
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