ausgegangenen langen Correspon- denzen, das Handelsministerium in Folge dieser Vertrags Kündigung und Weigerung der Gemeinde auf fernere unentgeldliche Überlassung dieser Lokalitäten für des Telegrafen- amt, dessen gänzliche Auflösung mit Erlaß vom 12. November 1863 Z 14,525 bereits angeordnet hatte, die Ausfüh- rung dieses Beschlusses in Folge nachdrück- licher Verwendung der Gemeinde wieder gegen dem sistirt wurde, daß der Gemeinderat die bereits gesche- hene Vertragskündigung wieder zurücknahm und die Erklärung ab- gab, daß der im März 1862 auf 3 Jahre abschlossene Miethvertrag zwischen dem hohen Ärar und der Stadtgemeinde vollkommen aufrecht bestehe. (Erklärung des Bürgermeisters vom 8. August 1863 Z 4213 und einhelliger Sitzungs- beschluß des Gemeinderates vom 30 August 1863) hiedurch trat also der am 16. März 1862 abgeschlossene und am 22. May 1862 genehmigte Vertrag mit der Telegrafen-Verwaltung wie- der in seine frühere Giltigkeit und wäre derselbe sohin mit Georgi-Ter- min 1865 zu Ende gegangen. - Nach- dem nun weder eine Erneuerung oder Verlängerung dieses Vertrages,
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