meinde Steyr zu folge Gemeinde- rats-Sitzungsbeschlußes vom 8. A- pril 1862 mit der Staats-Telegra- fen-Verwaltung unterm 16. März 1862, genehmigt von der k. k. Staatstelegrafen-Direction unterm 22. May 1862 Z 3297 einen neuen Vertrag, mit welchem sich die Gemeinde Steyr bereit erklärte, der Staatstelegrafen- Verwaltung vom Georgitermine 1862 angefangen die darin nä- her bezeichneten Lokalitäten im 2. Stocke des Exzölestinergebäu- des wieder für die Dauer von 3 Jahren unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, falls nicht innerhalb dieser Zeit die zweckentsprechen- de Unterbringung des Telegra- fenamtes und der Wohnung des Amtsleiters in einem Ärarial- Gebäude möglich werden kann. Dieser Vertrag, auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen, wä- re also unter allen Umständen mit Georgitermin 1865 zu Ende ge- gangen, wenn er nicht rechtzei- tig erneuert wurde, oder bereits vor diesem Termine durch den Eintritt der von der Gemeinde gesetzten Bedingung der Möglich- keit
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