Ratsprotokoll vom 11. Jänner 1878

Der Vorsitzende stellt den Sections-An- trag dahin richtig, daß die Zuweisung statt an den Armenvater an die Ar- men-Commission erfolgen müsse, worauf derselbe angenommen wurde. Z. 8 praes. 11. G.R. Leopold Huber verliest nachste- henden Amtsbericht: „Löblicher Gemein- derat. Gelegentlich einer Nachschau in den Akten bin ich zur Kenntnis eines Fal- les gekommen, den ich nach Anzeige des Sachverhaltes an den Herrn Bür- germeister in dessen Auftrag hie- mit zur Wissenschaft des löbl. Gemein- derates behufs weiterer Beschlußfas- sung mir zu bringen erlaube. Mit Vertrag vom 21. Juni 1858 hat sich die Gemeinde der Stadt Steyr verpflichtet, zum Behufe der Unter- bringung eines Telegrafenamtes und Gewährung einer Wohnung für den Telegrafenamtsleiter die in diesem Vertrage näher be- zeichneten Räumlichkeiten im Excoelestiner-Gebäude dem Telegra- fen Inspectorate von Wien auf die Dauer von 3 Jahren unent- geldlich zur Verfügung zu stellen. Nachdem dieser Vertrag zu Ende gegangen war, schloß die Ge-

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