Der Vorsitzende stellt den Sections-Antrag dahin richtig, daß die Zuweisung statt an den Armenvater an die Armen-Commission erfolgen müsse, worauf derselbe angenommen wurde. Z. 8 praes. 11. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. Gelegentlich einer Nachschau in den Akten bin ich zur Kenntnis eines Falles gekommen, den ich nach Anzeige des Sachverhaltes an den Herrn Bürgermeister in dessen Auftrag hiemit zur Wissenschaft des löbl. Gemeinderates behufs weiterer Beschlußfassung mir zu bringen erlaube. Mit Vertrag vom 21. Juni 1858 hat sich die Gemeinde der Stadt Steyr verpflichtet, zum Behufe der Unterbringung eines Telegrafenamtes und Gewährung einer Wohnung für den Telegrafenamtsleiter die in diesem Vertrage näher bezeichneten Räumlichkeiten im Excoelestiner-Gebäude dem Telegrafen Inspectorate von Wien auf die Dauer von 3 Jahren unentgeldlich zur Verfügung zu stellen. Nachdem dieser Vertrag zu Ende gegangen war, schloß die Ge-
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