solche nach dem Gesetze gebühre, 180 - 200 fl Miethe zahlen, während die Quartiergelder selbst im erhöhten Ausmasse nur 160 fl betragen, daher sie ohnehin noch darauf zahlen müßten. Er unterstützt daher den Antrag der Section und verweist noch darauf, daß in Linz die Unterlehrer ein 30 und die Lehrer ein 25 % Quartiergeld vom Gehalte beziehen, ob wohl daselbst die Wohnungsverhältnisse günstiger seien, als in Steyr. Der Antrag der Section wird angenommen. - Z. 135. 10. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch der Anna und Eleonora Zwickler, Rathsdieners= Waisen in Steyr, mit welchem dieselben die motivirte Bitte um Erhöhung ihrer Gnadengabe per jährlich 25 fl stellen und beantragt sohin namens der Section, dieses Gesuch dem Herrn Johann Redl als zuständigen Armenvater zuzuweisen, wornach sie bei Erledigung einer Bürgerpfründe beachtet werden können, da nach ihrer Angabe deren Vater das Bürgerrecht von Steyr besessen habe.
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