zu diesem Zwecke zu überlassen. G.R. Holub glaubt, daß die Gründe der Herren Pointner und Dr. Hochhauser, überhaupt nicht mehr in Betracht zu ziehen seien, da die Gemeinde auf eine so langjährige Pachtung des ersteren Grundes nicht eingehen könne; man müsse daher von vorneherein von diesem Platze absehen und einen andern auswählen. G.R. Anton v. Jäger wünscht, daß auch der Vorstand des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereines Steyr zu den Erhebungen wegen Auswahl eines Platzes beigezogen werde, worüber G. R. Reder bemerkt, daß derselbe selbstverständlich ohnehin Mitglied des seinerzeit zu wählenden Comités sein werde, während die Auswahl des Platzes wohl Sache der Gemeinde sei. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Gschaider angenommen. - Z. 13409. 9. G.R. Leopold Huber verließt das Gesuch des gesammten hierstädtischen Lehrpersonales, mit welchem dasselbe um Belassung des Quartiergelde-Beitrages für das Jahr 1878 im früheren Prozent Ausmasse bittet, und
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