zu diesem Zwecke zu überlassen. G.R. Holub glaubt, daß die Gründe der Herren Pointner und Dr. Hochhauser, überhaupt nicht mehr in Betracht zu ziehen seien, da die Gemeinde auf eine so langjährige Pachtung des er- steren Grundes nicht eingehen könne; man müsse daher von vorneherein von diesem Platze absehen und einen andern auswählen. G.R. Anton v. Jäger wünscht, daß auch der Vorstand des landwirthschaftlichen Be- zirks-Vereines Steyr zu den Erhebun- gen wegen Auswahl eines Plat- zes beigezogen werde, worüber G. R. Reder bemerkt, daß derselbe selbst- verständlich ohnehin Mitglied des seiner- zeit zu wählenden Comités sein werde, während die Auswahl des Platzes wohl Sache der Gemeinde sei. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Gschaider angenommen. - Z. 13409. 9. G.R. Leopold Huber verließt das Gesuch des gesammten hierstädtischen Lehr- personales, mit welchem dasselbe um Belassung des Quartiergelde-Bei- trages für das Jahr 1878 im früheren Prozent Ausmasse bittet, und
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2