pachtweisen Benützung zu überlassen. Steyr den 24. Dezember 1877 Georg Pointner.“ Referent bemerkt hiezu, daß, nachdem sich dermalen die Abhaltung eines Volksfestes in diesem Jahre als fast unmöglich erweise, und ander- weitiger Verhältnisse wegen bis zum Jahre 1880 zu verschieben sein dürfte, die Section glaube, auf eine sofortige Pachtung des hiezu erfor- derlichen Grundes nicht einrathen zu sollen. Referent verweist in die- ser Richtung darauf, daß heuer in Wels und im nächsten Jahre voraus- sichtlich in Linz ein Volksfest stattfinde, daher die Gemeinde Steyr vor dem Jahre 1880 keine Aussicht habe, ein sol- ches abzuhalten. G.R. Ploberger macht geltend, daß der Ge- meinderat schon den Beschluß gefaßt habe, im Jahre 1878 ein Volksfest abzu- halten, und daß die Abhaltung eines sol- chen in Wels die Gemeinde Steyr wohl weniger berühre, da letztere mehr auf Steyermark und Niederösterreich rech- nen müße; er fügt bei, daß anläßlich der Erhöhung des Verzehrungssteuer Zu- schlages für die Wirthe und Fleischhauer sogar schon das Moment der Abhaltung eines Volksfestes, welches diesen Ge-
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