Ratsprotokoll vom 11. Jänner 1878

zum Zwecke der Abhaltung von Volksfesten an die Gemeinde überlassen wird, erstatte ich in Vollmachtname meiner Frau nachfol- gende Äußerung: Der fragliche Wiesengrund, früher Acker bestehend aus den Parzellen Nro 322 und 323, Steuergemeinde Steyr im Flächenmasse von 101 □Kl. und 2 Joch 436 □Kl. vorgetragen in der ob. öst. Land- tafel Tomo I Folio 1101 gehört zum Stadt- pfarr-Mayrhofe Steyr, und ist dermalen in pachtweiser Benützung der Ge- fertigten, die Pachtdauer erliescht nach dem beiliegenden Vertrage aus ./. am 1. März 1899 und ist im Sinne dessel- ben der Abschluß eines Afterpachtes zulässig, nur muß die Anzeige hier- wegen an den Verpächter, den hoch- würdigen Herrn Stadtpfarrer in Steyr erstattet werden. Die zustim- mende Äuserung des letzteren in dieser Beziehung liegt bereits vor; und im Falle die löbl. Stadtgemeinde auf Benützung dieses Grundes für längere Dauer reflectiren sollte, so bin ich bereit, für mich und meine Erben gegen Verein- barung eines jährlichen Pachtschillings von 250 fl ÖW. diese beiden Grundpar- zellen auf die Dauer von zwanzig Jahren, das ist vom 1. März 1878 bis 1. März 1898 der löbl. Gemeinde zur

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