daß in die gemäß §. 6 des Gesetzes vom 16. A- pril 1873 R.G.Bl. 77 pro 1878 für den Stadt- Bezirk Steyr zu bestellende Pferde-Assent- Commission von der Gemeinde-Vertretung 2 Pferdebesitzer als Vertrauensmänner gewählt werden. - Für das Jahr 1877 waren die Herren Josef Reder und Franz von Jäger als Vertrauensmänner bestimmt. Steyr, 23. Dezember 1877-Wansner Polizei-Coar.“ Der Antrag des G.R. Tomitz, es mögen die beiden bisherigen Vertrauensmän- ner als solche auch fürs Jahr 1878 bestimmt werden, wird angenommen. Z. 13256. I. Section 3. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amts- bericht: „z. Z 12795 / 1.I.5. Löblicher Gemeinderat. Mit Bezug auf den Gemeinderatsbeschluß vom 23. November 1878 betreffend die An- erkennung der bürgerlichen Eigen- schaft des Peter Aidtenberger wird die hier über vom k.k. Kreisgerichte Steyr requirir- te Bestätigung darüber, daß derselbe vor dem Jahre 1850 im Besitze eines Hauses war, in der Anlage unter Anschluß sei- nes Protokollargesuches in Wiedervor- lage gebracht. - Steyr, 13. Dezember 1877 Leopold Anton Iglseder.“ Referent stellt sohin den Antrag auf die Auf- nahme des Herrn Peter Aidtenberger in die Bürgermatrik, welcher angenommen wird. - Z. 12795.
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