Ratsprotokoll vom 11. Jänner 1878

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 11. Jänner 1878 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Jahrgang 1878 Raths-Protokoll über die I. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 11. Jänner 1878. Gegenwärtig Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer der Vice=Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäthe. Emil Göppl Ferdinand Gründler Gustav Gschaider Carl Holub Josef Huber Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau. Anton Landsiedl Samuel Mauhs Anton Mayr Mathias Perz Franz Ploberger Georg Pointner Josef Reder Johann Redl Franz Tomitz Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold An- ton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr Nachmittags Tages-Ordnung

Jahrgang 1878 Raths-Protokoll über die I. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 11. Jänner 1878. Gegenwärtig Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer der Vice=Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäthe. Emil Göppl Ferdinand Gründler Gustav Gschaider Carl Holub Josef Huber Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau. Anton Landsiedl Samuel Mauhs Anton Mayr Mathias Perz Franz Ploberger Georg Pointner Josef Reder Johann Redl Franz Tomitz Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr Nachmittags Tages-Ordnung

1. Mitheilungen 2. Wahl zweier Vertrauens-Männer in die Pferde-Assent-Commission. I. Section 3. Amtsbericht wegen Aufname des Herrn Peter Aidtenberger in die Bürgermatrik. II. Section 4. Cassaamtsbericht über die Cassagebahrung in November 1877. 5. Amtsbericht wegen Vergebung des Theaters für die Jahre 1878/79. 6. Amtsbericht wegen Verpachtung eines städtischen Grundes in Wieserfeld. 7. Gesuch der Faßzieher-Commune um pachtweise Überlassung eines Platzes am Seidlfelde. 8. Äusserung des Herrn Georg Pointner wegen Überlassung eines Grundes zum Volksfeste. 9. Gesuch des Lehrpersonales um Belassung des bisherigen Quatiergeldes. 10. Gesuch der Anna und Eleonora Zwickler um Erhöhung ihrer Gnadengabe. 11. Amtsbericht in Angelegenheit des Ex Cölestiner -Gebäudes. III. Section. 12. Amtsbericht wegen Abhaltung der Viehmärkte. 13 Amtsbericht über die im Jahre 1878

1. Mitheilungen 2. Wahl zweier Vertrauens-Männer in die Pferde-Assent-Commission. I. Section 3. Amtsbericht wegen Aufname des Herrn Peter Aidtenberger in die Bürgermatrik. II. Section 4. Cassaamtsbericht über die Cassagebahrung in November 1877. 5. Amtsbericht wegen Vergebung des The- aters für die Jahre 1878/79. 6. Amtsbericht wegen Verpachtung eines städtischen Grundes in Wieserfeld. 7. Gesuch der Faßzieher-Commune um pachtweise Überlassung eines Plat- zes am Seidlfelde. 8. Äusserung des Herrn Georg Pointner wegen Überlassung eines Grundes zum Volksfeste. 9. Gesuch des Lehrpersonales um Belassung des bisherigen Quatiergeldes. 10. Gesuch der Anna und Eleonora Zwickler um Erhöhung ihrer Gna- dengabe. 11. Amtsbericht in Angelegenheit des Ex Cölestiner -Gebäudes. III. Section. 12. Amtsbericht wegen Abhaltung der Viehmärkte. 13 Amtsbericht über die im Jahre 1878

vorzunehmende Kanalisirung. IV. Section, a in Armensachen. 14. Rekurs der Frau Theresia Dehe wegen verweigerter Armen- gelderhöhung. 15. Rekurs der Frau Theresia Kaindl wegen Verweigerung einer ausserordentlichen Unterstüt- zung. 16. Zuschrift der städtischen Armen- Commission wegen Verleihung einer Leopold Packer'schen Pfrün- denstiftung. dtto b in Schulsachen. 17. Eingabe der Direction der k.k. Ober-Realschule wegen Umge- staltung der Unter-Realschule in ein Unter-Gymnasium mit obligatorischen Zeichen-Unterrichte. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, kon- statirt die Anwesenheit der zur Beschluß- fähigkeit erforderlichen Anzal von Ge- meinderats-Mitglieder und macht hierauf 1. nachstehende Mittheilungen: a. Einen Erlaß des k. k. Statthalterei-Präsi- diums, welcher lautet: „Z 3906 Praes. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Von Seiner k.k. apostolischen Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 9.

vorzunehmende Kanalisirung. IV. Section, a in Armensachen. 14. Rekurs der Frau Theresia Dehe wegen verweigerter Armengelderhöhung. 15. Rekurs der Frau Theresia Kaindl wegen Verweigerung einer ausserordentlichen Unterstützung. 16. Zuschrift der städtischen ArmenCommission wegen Verleihung einer Leopold Packer'schen Pfründenstiftung. dtto b in Schulsachen. 17. Eingabe der Direction der k.k. Ober-Realschule wegen Umgestaltung der Unter-Realschule in ein Unter-Gymnasium mit obligatorischen Zeichen-Unterrichte. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitglieder und macht hierauf 1. nachstehende Mittheilungen: a. Einen Erlaß des k. k. Statthalterei-Präsidiums, welcher lautet: „Z 3906 Praes. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Von Seiner k.k. apostolischen Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 9.

Dezember 1877 zum Statthalter im Erzherzogthume Österreich ob der Enns ernannt, habe ich diesen Posten mit heutigem Tage angetreten. - Ich beehre mich, Euer Wolgeboren hievon mit dem Ersuchen in Kenntnis zu setzen, diesfalls auch der löblichen Gemeinde-Vertretung die Mittheilung machen zu wollen. Linz am 30. Dezember 1877. Widmann.“ Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß er als Bürgermeister und namens der politischen Behörde Steyr sich am 3. Jänner dem neuen Herrn Statthalter vorgestellt und denselben im Namen von Steyr begrüßt habe, wobei derselbe besonders die Unterstützung der hiesigen Industrie versprochen und einen baldigen Besuch von Steyr in angenehme Aussicht gestellt habe. Wird zur Kenntnis genommen. Z. 12. b. Einen zweiten Erlaß der Statthalterei, welcher lautet: „Z 12262. An sämmtliche Herren k. k. Bezirkshauptmänner und an die Herren Bürgermeister von Linz und Steyr! Im Einvernehmen mit dem o.d.e. Landes-Auschusse wird das unterm 18. Oktober 1851 Z 17511 (L.G.Bl. vom Jahre 1851, Nr 423, Seite 946) erlassene

Dezember 1877 zum Statthalter im Erz- herzogthume Österreich ob der Enns ernannt, habe ich diesen Posten mit heutigem Tage angetreten. - Ich beehre mich, Euer Wolgeboren hievon mit dem Ersuchen in Kenntnis zu setzen, diesfalls auch der löblichen Gemeinde-Vertretung die Mit- theilung machen zu wollen. Linz am 30. Dezember 1877. Widmann.“ Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß er als Bürgermeister und namens der po- litischen Behörde Steyr sich am 3. Jänner dem neuen Herrn Statthalter vorge- stellt und denselben im Namen von Steyr begrüßt habe, wobei derselbe be- sonders die Unterstützung der hiesigen Industrie versprochen und einen baldi- gen Besuch von Steyr in angenehme Aussicht gestellt habe. Wird zur Kennt- nis genommen. Z. 12. b. Einen zweiten Erlaß der Statthalterei, welcher lautet: „Z 12262. An sämmtliche Herren k. k. Bezirkshauptmänner und an die Herren Bürgermeister von Linz und Steyr! Im Einvernehmen mit dem o.d.e. Landes-Auschusse wird das unterm 18. Oktober 1851 Z 17511 (L.G.Bl. vom Jahre 1851, Nr 423, Seite 946) erlassene

Verboth der Verwendung von Hunden zum Ziehen von Lasten auf Grund der gepflo- genen Erhebungen über die körperliche Eignung dieser Thiere zu gedachtem Zwecke hiemit ausser Kraft gesetzt. Hievon werden Euer Wolgeboren zur allgemeinen Verlautbarung mit dem Beisatze verständigt, daß diese Verfügung gleichzeitig auch in der Linzer-Zeitung und im Landesgesetzblatte veröffentlicht wird. Linz, am 20. Dezember 1877. der k. k. Hofrath Metternich.“ Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß die Initiative zur Aufhebung dieses Verbotes vom Gemein- de-Rate Steyr ausgegangen sei, welcher in seiner Sitzung vom 6. Juli d.J beschlossen habe, es sei die Aufhebung dieser Verordnung anzu- streben; worüber er der k. k. Statthalterei in Linz einen hierauf abzielenden Antrag vorgelegt habe, der nun auch das gewünschte Resultat erzielt habe. Dies sei auch der Grund, warum er diese, zunächst den übertrage- nen Wirkungskreis der Gemeinde betref- fende Verordnung hiermit zur Kennt- nis des löbl. Gemeinderates bringe. Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 13327. 2. Der Vorsitzende verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung. Ich ersuche gefälligst veranlassen zu wollen,

Verboth der Verwendung von Hunden zum Ziehen von Lasten auf Grund der gepflogenen Erhebungen über die körperliche Eignung dieser Thiere zu gedachtem Zwecke hiemit ausser Kraft gesetzt. Hievon werden Euer Wolgeboren zur allgemeinen Verlautbarung mit dem Beisatze verständigt, daß diese Verfügung gleichzeitig auch in der Linzer-Zeitung und im Landesgesetzblatte veröffentlicht wird. Linz, am 20. Dezember 1877. der k. k. Hofrath Metternich.“ Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß die Initiative zur Aufhebung dieses Verbotes vom Gemeinde-Rate Steyr ausgegangen sei, welcher in seiner Sitzung vom 6. Juli d.J beschlossen habe, es sei die Aufhebung dieser Verordnung anzustreben; worüber er der k. k. Statthalterei in Linz einen hierauf abzielenden Antrag vorgelegt habe, der nun auch das gewünschte Resultat erzielt habe. Dies sei auch der Grund, warum er diese, zunächst den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde betreffende Verordnung hiermit zur Kenntnis des löbl. Gemeinderates bringe. Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 13327. 2. Der Vorsitzende verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung. Ich ersuche gefälligst veranlassen zu wollen,

daß in die gemäß §. 6 des Gesetzes vom 16. April 1873 R.G.Bl. 77 pro 1878 für den StadtBezirk Steyr zu bestellende Pferde-AssentCommission von der Gemeinde-Vertretung 2 Pferdebesitzer als Vertrauensmänner gewählt werden. - Für das Jahr 1877 waren die Herren Josef Reder und Franz von Jäger als Vertrauensmänner bestimmt. Steyr, 23. Dezember 1877-Wansner Polizei-Coar.“ Der Antrag des G.R. Tomitz, es mögen die beiden bisherigen Vertrauensmänner als solche auch fürs Jahr 1878 bestimmt werden, wird angenommen. Z. 13256. I. Section 3. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „z. Z 12795 / 1.I.5. Löblicher Gemeinderat. Mit Bezug auf den Gemeinderatsbeschluß vom 23. November 1878 betreffend die Anerkennung der bürgerlichen Eigenschaft des Peter Aidtenberger wird die hier über vom k.k. Kreisgerichte Steyr requirirte Bestätigung darüber, daß derselbe vor dem Jahre 1850 im Besitze eines Hauses war, in der Anlage unter Anschluß seines Protokollargesuches in Wiedervorlage gebracht. - Steyr, 13. Dezember 1877 Leopold Anton Iglseder.“ Referent stellt sohin den Antrag auf die Aufnahme des Herrn Peter Aidtenberger in die Bürgermatrik, welcher angenommen wird. - Z. 12795.

daß in die gemäß §. 6 des Gesetzes vom 16. A- pril 1873 R.G.Bl. 77 pro 1878 für den Stadt- Bezirk Steyr zu bestellende Pferde-Assent- Commission von der Gemeinde-Vertretung 2 Pferdebesitzer als Vertrauensmänner gewählt werden. - Für das Jahr 1877 waren die Herren Josef Reder und Franz von Jäger als Vertrauensmänner bestimmt. Steyr, 23. Dezember 1877-Wansner Polizei-Coar.“ Der Antrag des G.R. Tomitz, es mögen die beiden bisherigen Vertrauensmän- ner als solche auch fürs Jahr 1878 bestimmt werden, wird angenommen. Z. 13256. I. Section 3. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amts- bericht: „z. Z 12795 / 1.I.5. Löblicher Gemeinderat. Mit Bezug auf den Gemeinderatsbeschluß vom 23. November 1878 betreffend die An- erkennung der bürgerlichen Eigen- schaft des Peter Aidtenberger wird die hier über vom k.k. Kreisgerichte Steyr requirir- te Bestätigung darüber, daß derselbe vor dem Jahre 1850 im Besitze eines Hauses war, in der Anlage unter Anschluß sei- nes Protokollargesuches in Wiedervor- lage gebracht. - Steyr, 13. Dezember 1877 Leopold Anton Iglseder.“ Referent stellt sohin den Antrag auf die Auf- nahme des Herrn Peter Aidtenberger in die Bürgermatrik, welcher angenommen wird. - Z. 12795.

II. Section 4. G.R. Leopold Huber verliest den Bericht des städt. Cassa=Amtes über die Cassagebah- rung im Monate November 1877, wonach sich die Einnahmen in diesem Monate auf 15,410 fl 10 1½ xr. und die Ausgaben auf 12,008 fl 98 ½ xr bezifferten und am Schlusse des Monates im Baarer Cassarest von 10,990 fl 10 ½ xr verblieben sei. Referent bemerkt, daß das Cassa-Journal durch den Vice-Bürgermeister und ihn ge- prüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis genommen. Z 12741 5. G.R. Leopold Huber führt an, daß das Amt mit einem vorgelegten Berichte die An- frage wegen Vergebung des Theaters für die nächste Saison stelle, und inzwischen auch ein Gesuch des gegenwärtigen Theater Di- rektors Herrn Josef Friedl um Wiederü- berlassung des Theaters für die nächste Saison eingelangt sei. Referent stellt sohin namens der Section den Antrag auf Wiederüberlassung des Stadtthea- ters an Herrn Josef Friedl für die Sai- son 1878/9 ohne weitere Concursausschrei- bung. G.R. Mayr stellt die Frage, ob die Theater- Direktion für die Überlassung des Thea- ters keine Gegenleistung zu machen

II. Section 4. G.R. Leopold Huber verliest den Bericht des städt. Cassa=Amtes über die Cassagebahrung im Monate November 1877, wonach sich die Einnahmen in diesem Monate auf 15,410 fl 10 1½ xr. und die Ausgaben auf 12,008 fl 98 ½ xr bezifferten und am Schlusse des Monates im Baarer Cassarest von 10,990 fl 10 ½ xr verblieben sei. Referent bemerkt, daß das Cassa-Journal durch den Vice-Bürgermeister und ihn geprüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis genommen. Z 12741 5. G.R. Leopold Huber führt an, daß das Amt mit einem vorgelegten Berichte die Anfrage wegen Vergebung des Theaters für die nächste Saison stelle, und inzwischen auch ein Gesuch des gegenwärtigen Theater Direktors Herrn Josef Friedl um Wiederüberlassung des Theaters für die nächste Saison eingelangt sei. Referent stellt sohin namens der Section den Antrag auf Wiederüberlassung des Stadttheaters an Herrn Josef Friedl für die Saison 1878/9 ohne weitere Concursausschreibung. G.R. Mayr stellt die Frage, ob die TheaterDirektion für die Überlassung des Theaters keine Gegenleistung zu machen

habe; er habe gehört, daß die während des Jahres nöthigen kleinen Anschaffungen von der Gemeinde bestritten würden, womit er nicht einverstanden sei, er wäre daher dafür, daß vertragsmässig ein gewisser Betrag festgesetzt wer de, den die Theaterdirektion zu leisten habe, und der dann für die Restaurirung des Theaters zu verwenden sei. Der Vorsitzende bemerkt, daß die Anschaffungen ohnehin vom Theater-Director selbst bestritten würden, daß er aber die Wiedereinführung eines Pachtes nicht billigen könne, weil dann der Theater-Direktor einfach nicht bestehen könnte; in anderen Städten erhalten die Theater sogar Subventionen; übrigens gebe der Theater-Direktor hier alljährlich ein paar Vorstellungen zu Gunsten der Armen, was auch anzuerkennen sei. G.R. Holub und Reder erklären sich gleichfalls gegen eine dem Theater Direktor zuzuweisende Belastung, wornach der Antrag der Section einstimmig angenommen wird. - Z.13134 & 482. 6. G.R. Leopold Huber verleist nachstehendem Amtsbericht: „Löbl. Gemeinderat. Mit Protokollar-

habe; er habe gehört, daß die während des Jah- res nöthigen kleinen Anschaffungen von der Gemeinde bestritten würden, womit er nicht einverstanden sei, er wäre daher dafür, daß vertragsmäs- sig ein gewisser Betrag festgesetzt wer de, den die Theaterdirektion zu leisten habe, und der dann für die Restaurirung des Theaters zu verwenden sei. Der Vorsitzende bemerkt, daß die Anschaf- fungen ohnehin vom Theater-Director selbst bestritten würden, daß er aber die Wiedereinführung eines Pachtes nicht billigen könne, weil dann der Theater-Direktor einfach nicht bestehen könnte; in anderen Städten erhalten die Theater sogar Subventionen; übri- gens gebe der Theater-Direktor hier all- jährlich ein paar Vorstellungen zu Gunsten der Armen, was auch anzu- erkennen sei. G.R. Holub und Reder erklären sich gleich- falls gegen eine dem Theater Direktor zuzuweisende Belastung, wornach der Antrag der Section einstimmig angenommen wird. - Z.13134 & 482. 6. G.R. Leopold Huber verleist nachstehendem Amts- bericht: „Löbl. Gemeinderat. Mit Protokollar-

Vertrag vom 26. August 1860 wurde dem damaligen Besitzer des Hauses No 359 Wieserfeld Mathias Hirtlehner ein Theil der städt. Grundparzelle No 1371 im Aus- masse von 19 Klftr 3 Schuh sammt den darauf befindlichen 7 Obstbäumen gegen einen jährlichen Pachtschilling von 1 fl auf unbestimmte Zeit über- lassen. – Dieses Haus ist nun vor 8 Jahren an den gegenwärtigen Besitzer Jo- sef Kuchholzer übergegangen, wel- cher auch die Pachtung dieses Grundes übernahm, und dem Pachtschilling seit- her und bereits auch für das Jahr 1878 be- zahlt hat, ohne daß jedoch diesfalls ein Pachtvertrag mit demselben abge- schlossen worden wäre. — Das Amt be- ehrt sich demnach zur Ordnung dieser An- gelegenheit hievon die Anzeige zu machen und hiebei zu berichten, daß Kuchholzer bei seiner Einvernehmung hierüber die Bitte gestellt hat, es möge ihm auch ferner dieser Grundfleck pachtweise zur Benützung überlassen werden. - hiebei muß noch bemerkt werden, daß nachdem, mit dem Vor- gänger Kuchholzers abgeschlossenen Ver- trage es ausdrücklich bedungen war, daß auf diesem Grundflecke die Errichtung von Miststätten nicht stattfinden dürfe, während gegenwärtig faktisch eine

Vertrag vom 26. August 1860 wurde dem damaligen Besitzer des Hauses No 359 Wieserfeld Mathias Hirtlehner ein Theil der städt. Grundparzelle No 1371 im Ausmasse von 19 Klftr 3 Schuh sammt den darauf befindlichen 7 Obstbäumen gegen einen jährlichen Pachtschilling von 1 fl auf unbestimmte Zeit überlassen. – Dieses Haus ist nun vor 8 Jahren an den gegenwärtigen Besitzer Josef Kuchholzer übergegangen, welcher auch die Pachtung dieses Grundes übernahm, und dem Pachtschilling seither und bereits auch für das Jahr 1878 bezahlt hat, ohne daß jedoch diesfalls ein Pachtvertrag mit demselben abgeschlossen worden wäre. — Das Amt beehrt sich demnach zur Ordnung dieser Angelegenheit hievon die Anzeige zu machen und hiebei zu berichten, daß Kuchholzer bei seiner Einvernehmung hierüber die Bitte gestellt hat, es möge ihm auch ferner dieser Grundfleck pachtweise zur Benützung überlassen werden. - hiebei muß noch bemerkt werden, daß nachdem, mit dem Vorgänger Kuchholzers abgeschlossenen Vertrage es ausdrücklich bedungen war, daß auf diesem Grundflecke die Errichtung von Miststätten nicht stattfinden dürfe, während gegenwärtig faktisch eine

Mistgrube dort besteht, um deren Belassung Kuchholzer gebeten hat, daher die Frage entsteht, was hinsichtlich dieses Punktes bei dem mit Kuchholzer eventuell abzuschließenden Pachtvertrage festzusetzen wäre. Steyr am 19. Dezember 1877, Leopold Anton Iglseder.“ - Referent stellt namens der Section den Antrag, diesen Bericht der Bausection zur näheren Erhebung abzutreten. Beschluß nach Antrag. Z 13,103. 7. G.R. Leopold Huber verliest ein Gesuch der Faßzieher-Commune, mit welchem dieselbe um Überlassung eines Grundfleckes am Seidlfelde zur Aufstellung ihrer Wägen gegen den bisher hiefür gezalten Pachtschilling pr. jährlich 30 fl nachsucht, und bemerkt hiezu namens der Section, daß die Überlassung eines Grundes auf dem sogenannten Seidlfelde an die Faßzieher-Kommune nach unmaßgeblicher Ansicht der Section keinem Anstande unterliege, nur müße von Seite der Bausection und des städt. Bauamtes ein hiezu geeigneterer Platz ausgemittelt werden, da der bisherige Standort der Wägen mit Rücksicht auf Aufstellung der Markt hütten unzulässig erscheine. Der löbl.

Mistgrube dort besteht, um deren Belas- sung Kuchholzer gebeten hat, daher die Frage entsteht, was hinsichtlich dieses Punktes bei dem mit Kuch- holzer eventuell abzuschließenden Pachtvertrage festzusetzen wäre. Steyr am 19. Dezember 1877, Leopold Anton Iglseder.“ - Referent stellt na- mens der Section den Antrag, die- sen Bericht der Bausection zur nä- heren Erhebung abzutreten. Be- schluß nach Antrag. Z 13,103. 7. G.R. Leopold Huber verliest ein Gesuch der Faßzieher-Commune, mit welchem dieselbe um Überlassung eines Grund- fleckes am Seidlfelde zur Aufstellung ihrer Wägen gegen den bisher hiefür gezal- ten Pachtschilling pr. jährlich 30 fl nachsucht, und bemerkt hiezu namens der Sec- tion, daß die Überlassung eines Grundes auf dem sogenannten Seidlfelde an die Faßzieher-Kommune nach unmaß- geblicher Ansicht der Section keinem Anstande unterliege, nur müße von Seite der Bausection und des städt. Bauamtes ein hiezu geeigne- terer Platz ausgemittelt werden, da der bisherige Standort der Wägen mit Rücksicht auf Aufstellung der Markt hütten unzulässig erscheine. Der löbl.

Gemeinderat wolle in diesem Sinne das nötige beschliessen. G.R. Ploberger stellt den Abänderungs- Antrag, daß während der Dauer der beiden Jahrmärkte die Faßzieher-Com- mune diesen ihr zu überlassenden Platz gänzlich zu räumen habe, wel- chen auch G.R. Reder unterstützt, der übri- gens glaubt, es sei eine Beschlußfassung hierüber zu systiren, bis der Plan ü- ber die Aufstellung der Jahrmarkthüt- ten vorliege. G.R. Mauß unterstützt den Sections- Antrag Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Ploberger angenommen. - Z. 13133. 8. G.R. Reder beantragt, diesen Punkt der Tagesordnung als vertraulich zu behandeln, welcher Antrag jedoch in der Minorität bleibt. G.R. Leopold Huber verliest sohin nachstehen- de Zuschrift des Herrn Georg Pointner „Löbliche Gemeindevorstehung! Auf die unterm 3. Dezember d.J. Z. 11847 an mich gelangte Anfrage, unter wel- cher Bedingung der von mir gepachtete Wiesengrund hinter der Villa Bouddden- brock

Gemeinderat wolle in diesem Sinne das nötige beschliessen. G.R. Ploberger stellt den AbänderungsAntrag, daß während der Dauer der beiden Jahrmärkte die Faßzieher-Commune diesen ihr zu überlassenden Platz gänzlich zu räumen habe, welchen auch G.R. Reder unterstützt, der übrigens glaubt, es sei eine Beschlußfassung hierüber zu systiren, bis der Plan über die Aufstellung der Jahrmarkthütten vorliege. G.R. Mauß unterstützt den SectionsAntrag Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Ploberger angenommen. - Z. 13133. 8. G.R. Reder beantragt, diesen Punkt der Tagesordnung als vertraulich zu behandeln, welcher Antrag jedoch in der Minorität bleibt. G.R. Leopold Huber verliest sohin nachstehende Zuschrift des Herrn Georg Pointner „Löbliche Gemeindevorstehung! Auf die unterm 3. Dezember d.J. Z. 11847 an mich gelangte Anfrage, unter welcher Bedingung der von mir gepachtete Wiesengrund hinter der Villa Boudddenbrock

zum Zwecke der Abhaltung von Volksfesten an die Gemeinde überlassen wird, erstatte ich in Vollmachtname meiner Frau nachfolgende Äußerung: Der fragliche Wiesengrund, früher Acker bestehend aus den Parzellen Nro 322 und 323, Steuergemeinde Steyr im Flächenmasse von 101 □Kl. und 2 Joch 436 □Kl. vorgetragen in der ob. öst. Landtafel Tomo I Folio 1101 gehört zum Stadtpfarr-Mayrhofe Steyr, und ist dermalen in pachtweiser Benützung der Gefertigten, die Pachtdauer erliescht nach dem beiliegenden Vertrage aus ./. am 1. März 1899 und ist im Sinne desselben der Abschluß eines Afterpachtes zulässig, nur muß die Anzeige hierwegen an den Verpächter, den hochwürdigen Herrn Stadtpfarrer in Steyr erstattet werden. Die zustimmende Äuserung des letzteren in dieser Beziehung liegt bereits vor; und im Falle die löbl. Stadtgemeinde auf Benützung dieses Grundes für längere Dauer reflectiren sollte, so bin ich bereit, für mich und meine Erben gegen Vereinbarung eines jährlichen Pachtschillings von 250 fl ÖW. diese beiden Grundparzellen auf die Dauer von zwanzig Jahren, das ist vom 1. März 1878 bis 1. März 1898 der löbl. Gemeinde zur

zum Zwecke der Abhaltung von Volksfesten an die Gemeinde überlassen wird, erstatte ich in Vollmachtname meiner Frau nachfol- gende Äußerung: Der fragliche Wiesengrund, früher Acker bestehend aus den Parzellen Nro 322 und 323, Steuergemeinde Steyr im Flächenmasse von 101 □Kl. und 2 Joch 436 □Kl. vorgetragen in der ob. öst. Land- tafel Tomo I Folio 1101 gehört zum Stadt- pfarr-Mayrhofe Steyr, und ist dermalen in pachtweiser Benützung der Ge- fertigten, die Pachtdauer erliescht nach dem beiliegenden Vertrage aus ./. am 1. März 1899 und ist im Sinne dessel- ben der Abschluß eines Afterpachtes zulässig, nur muß die Anzeige hier- wegen an den Verpächter, den hoch- würdigen Herrn Stadtpfarrer in Steyr erstattet werden. Die zustim- mende Äuserung des letzteren in dieser Beziehung liegt bereits vor; und im Falle die löbl. Stadtgemeinde auf Benützung dieses Grundes für längere Dauer reflectiren sollte, so bin ich bereit, für mich und meine Erben gegen Verein- barung eines jährlichen Pachtschillings von 250 fl ÖW. diese beiden Grundpar- zellen auf die Dauer von zwanzig Jahren, das ist vom 1. März 1878 bis 1. März 1898 der löbl. Gemeinde zur

pachtweisen Benützung zu überlassen. Steyr den 24. Dezember 1877 Georg Pointner.“ Referent bemerkt hiezu, daß, nachdem sich dermalen die Abhaltung eines Volksfestes in diesem Jahre als fast unmöglich erweise, und ander- weitiger Verhältnisse wegen bis zum Jahre 1880 zu verschieben sein dürfte, die Section glaube, auf eine sofortige Pachtung des hiezu erfor- derlichen Grundes nicht einrathen zu sollen. Referent verweist in die- ser Richtung darauf, daß heuer in Wels und im nächsten Jahre voraus- sichtlich in Linz ein Volksfest stattfinde, daher die Gemeinde Steyr vor dem Jahre 1880 keine Aussicht habe, ein sol- ches abzuhalten. G.R. Ploberger macht geltend, daß der Ge- meinderat schon den Beschluß gefaßt habe, im Jahre 1878 ein Volksfest abzu- halten, und daß die Abhaltung eines sol- chen in Wels die Gemeinde Steyr wohl weniger berühre, da letztere mehr auf Steyermark und Niederösterreich rech- nen müße; er fügt bei, daß anläßlich der Erhöhung des Verzehrungssteuer Zu- schlages für die Wirthe und Fleischhauer sogar schon das Moment der Abhaltung eines Volksfestes, welches diesen Ge-

pachtweisen Benützung zu überlassen. Steyr den 24. Dezember 1877 Georg Pointner.“ Referent bemerkt hiezu, daß, nachdem sich dermalen die Abhaltung eines Volksfestes in diesem Jahre als fast unmöglich erweise, und anderweitiger Verhältnisse wegen bis zum Jahre 1880 zu verschieben sein dürfte, die Section glaube, auf eine sofortige Pachtung des hiezu erforderlichen Grundes nicht einrathen zu sollen. Referent verweist in dieser Richtung darauf, daß heuer in Wels und im nächsten Jahre voraussichtlich in Linz ein Volksfest stattfinde, daher die Gemeinde Steyr vor dem Jahre 1880 keine Aussicht habe, ein solches abzuhalten. G.R. Ploberger macht geltend, daß der Gemeinderat schon den Beschluß gefaßt habe, im Jahre 1878 ein Volksfest abzuhalten, und daß die Abhaltung eines solchen in Wels die Gemeinde Steyr wohl weniger berühre, da letztere mehr auf Steyermark und Niederösterreich rechnen müße; er fügt bei, daß anläßlich der Erhöhung des Verzehrungssteuer Zuschlages für die Wirthe und Fleischhauer sogar schon das Moment der Abhaltung eines Volksfestes, welches diesen Ge-

schäftsleuten voraussichtlich eine erhöhte Einnahme verschaffen werde, für die Unterstützung dieses Antrages hervorgehoben worden sei. G.R. Mayr betont gleichfalls, daß der Umstand, daß in Wels heuer ein Volksfest stattfinde, keine Grund dafür, daß ein solches in Steyr nicht abzuhalten sei, abgeben könne; anders wäre es, wenn Linz ein Volksfest für 1878 in Aussicht genommen hätte, übrigens liege diesfalls schon der Gemeinderats-Beschluß vor. G.R. Tomitz frägt, ob nicht das Seidlfeld nebst dem, hinter dem Betriebsdirections-Gebäude liegenden, dem Herrn Josef Werndl gehörigen Felde für Abhaltung eines Volksfestes ausreiche, und bemerkt, nachdem der Vorsitzende diese Frage im allgemeinen bejahend beantwortet, jedoch den Zweifel aussprächt, ob die Betriebs-Direction die Aufstellung von Hütten an diesem Platze bewilligen werde, daß durch eine entsprechende Arangirung in der Aufstellung jedem Anstande begegnet werden könnte; er wisse wohl, daß Herr Pointner mit seinem Anbote, den Grund um 250 fl per Jahr der Gemeinde

schäftsleuten voraussichtlich eine erhöhte Einnahme verschaffen werde, für die Unterstützung dieses Antrages hervorgehoben worden sei. G.R. Mayr betont gleichfalls, daß der Um- stand, daß in Wels heuer ein Volks- fest stattfinde, keine Grund dafür, daß ein solches in Steyr nicht abzuhalten sei, abgeben könne; anders wäre es, wenn Linz ein Volksfest für 1878 in Aussicht genommen hätte, übrigens liege diesfalls schon der Gemeinderats-Be- schluß vor. G.R. Tomitz frägt, ob nicht das Seidlfeld nebst dem, hinter dem Betriebsdirec- tions-Gebäude liegenden, dem Herrn Josef Werndl gehörigen Felde für Ab- haltung eines Volksfestes ausreiche, und bemerkt, nachdem der Vorsitzen- de diese Frage im allgemeinen bejahend beantwortet, jedoch den Zwei- fel aussprächt, ob die Betriebs-Direction die Aufstellung von Hütten an diesem Platze bewilligen werde, daß durch eine entsprechende Arangirung in der Aufstellung jedem Anstande begegnet werden könnte; er wisse wohl, daß Herr Pointner mit seinem Anbote, den Grund um 250 fl per Jahr der Gemeinde

zu überlassen, keinen Gewinn habe, nachdem er /: Pointner :/ selbst einen glei- chen Pachtschilling hiefür zahlen müsse; allein für die Gemeinde sei diese Sum- me viel und daher eine Pachtung um so bedenklicher, als die Gemeinde Volks- feste nicht alle Jahre gebe, jedoch alljähr- lich den Pachtschilling zahlen müsse, er sei daher für Abhaltung des Volks- festes am Seidelfelde. G.R. Wenhart frägt, ob der von Herrn Pointner zu überlassende Grund hin- reichend groß sei, worüber der Vor- sitzende bemerkt, daß dieses nicht der Fall sei und jedenfalls auch vom Herrn Dr. Hochhauser ein Stück Grund erfor- derlich sei. G.R. Reder spricht sich gleichfalls gegen eine Pach- tung dieses Grundes aus, weil er für die Gemeinde, welche nur in längeren Zwischenräumen Volksfeste abhalten werde, zu theuer komme; auch sei er an u. für sich zu klein und mußte daher jeden- falls ein zweiter hiezu in Aussicht genom- men werden. G.R. Wenhart stellt den Antrag, es sei vor- läufig das Anboth des Herrn Pointner dankbarst zur Kenntnis zu nehmen,

zu überlassen, keinen Gewinn habe, nachdem er /: Pointner :/ selbst einen gleichen Pachtschilling hiefür zahlen müsse; allein für die Gemeinde sei diese Summe viel und daher eine Pachtung um so bedenklicher, als die Gemeinde Volksfeste nicht alle Jahre gebe, jedoch alljährlich den Pachtschilling zahlen müsse, er sei daher für Abhaltung des Volksfestes am Seidelfelde. G.R. Wenhart frägt, ob der von Herrn Pointner zu überlassende Grund hinreichend groß sei, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß dieses nicht der Fall sei und jedenfalls auch vom Herrn Dr. Hochhauser ein Stück Grund erfor- derlich sei. G.R. Reder spricht sich gleichfalls gegen eine Pachtung dieses Grundes aus, weil er für die Gemeinde, welche nur in längeren Zwischenräumen Volksfeste abhalten werde, zu theuer komme; auch sei er an u. für sich zu klein und mußte daher jedenfalls ein zweiter hiezu in Aussicht genommen werden. G.R. Wenhart stellt den Antrag, es sei vorläufig das Anboth des Herrn Pointner dankbarst zur Kenntnis zu nehmen,

im übrigen jedoch der Gegenstand bis zur nächsten Sitzung zu vertagen, inzwischen seien Erhebungen zu pflegen, ob das Volksfest nebst landwirthschaftlicher Ausstellung nicht am Seidlfeld nebst dem Ennsleitenfelde abgehalten werden könnte. Der Vorsitzende macht aufmerksam daß im Falle, als wirklich ein Volksfest abgehalten werden sollte, es höchste Zeit sei, die vorbereitenden Schritte einzuleiten. G.R. Gschaider wünscht, daß wegen Besprechung dieses Gegenstandes eine eigene Sitzung einberufen werde, in welcher festzusetzen sei, ob überhaupt ein Volksfest mit landwirthschaftlicher Ausstellung heuer in Steyr stattfinden solle, und im bejahenden Falle, auf welchem Platze; es könnte dann auch gleich zur Wahl des Comités hiefür geschritten werden. Bis zu dieser Sitzung seien die nötigen Erhebungen zu pflegen. G.R. Wenhart bemerkt, man solle auch Herrn Josef Werndl fragen, ob er bereit sei, das Feld hinter dem Betriebsdirections-Gebäude der Gemeinde

im übrigen jedoch der Gegenstand bis zur nächsten Sitzung zu vertagen, inzwischen seien Erhebungen zu pflegen, ob das Volksfest nebst land- wirthschaftlicher Ausstellung nicht am Seidlfeld nebst dem Ennsleiten- felde abgehalten werden könnte. Der Vorsitzende macht aufmerksam daß im Falle, als wirklich ein Volks- fest abgehalten werden sollte, es höchste Zeit sei, die vorbereitenden Schritte einzuleiten. G.R. Gschaider wünscht, daß wegen Besprechung dieses Gegenstandes eine eigene Sitzung einberufen werde, in welcher festzusetzen sei, ob über- haupt ein Volksfest mit landwirth- schaftlicher Ausstellung heuer in Steyr stattfinden solle, und im be- jahenden Falle, auf welchem Platze; es könnte dann auch gleich zur Wahl des Comités hiefür geschritten werden. Bis zu dieser Sitzung seien die nöti- gen Erhebungen zu pflegen. G.R. Wenhart bemerkt, man solle auch Herrn Josef Werndl fragen, ob er bereit sei, das Feld hinter dem Betriebsdirections-Gebäude der Gemeinde

zu diesem Zwecke zu überlassen. G.R. Holub glaubt, daß die Gründe der Herren Pointner und Dr. Hochhauser, überhaupt nicht mehr in Betracht zu ziehen seien, da die Gemeinde auf eine so langjährige Pachtung des er- steren Grundes nicht eingehen könne; man müsse daher von vorneherein von diesem Platze absehen und einen andern auswählen. G.R. Anton v. Jäger wünscht, daß auch der Vorstand des landwirthschaftlichen Be- zirks-Vereines Steyr zu den Erhebun- gen wegen Auswahl eines Plat- zes beigezogen werde, worüber G. R. Reder bemerkt, daß derselbe selbst- verständlich ohnehin Mitglied des seiner- zeit zu wählenden Comités sein werde, während die Auswahl des Platzes wohl Sache der Gemeinde sei. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Gschaider angenommen. - Z. 13409. 9. G.R. Leopold Huber verließt das Gesuch des gesammten hierstädtischen Lehr- personales, mit welchem dasselbe um Belassung des Quartiergelde-Bei- trages für das Jahr 1878 im früheren Prozent Ausmasse bittet, und

zu diesem Zwecke zu überlassen. G.R. Holub glaubt, daß die Gründe der Herren Pointner und Dr. Hochhauser, überhaupt nicht mehr in Betracht zu ziehen seien, da die Gemeinde auf eine so langjährige Pachtung des ersteren Grundes nicht eingehen könne; man müsse daher von vorneherein von diesem Platze absehen und einen andern auswählen. G.R. Anton v. Jäger wünscht, daß auch der Vorstand des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereines Steyr zu den Erhebungen wegen Auswahl eines Platzes beigezogen werde, worüber G. R. Reder bemerkt, daß derselbe selbstverständlich ohnehin Mitglied des seinerzeit zu wählenden Comités sein werde, während die Auswahl des Platzes wohl Sache der Gemeinde sei. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Gschaider angenommen. - Z. 13409. 9. G.R. Leopold Huber verließt das Gesuch des gesammten hierstädtischen Lehrpersonales, mit welchem dasselbe um Belassung des Quartiergelde-Beitrages für das Jahr 1878 im früheren Prozent Ausmasse bittet, und

stellt namens der Section den Antrag, es wolle der löbl. Gemeinderat dieses Quartiergeld wieder bewilligen, wogegen für die Zukunft jedes Jahr, und zwar vor der Präliminarberatung wieder angesucht werden müsse. G.R. Wenhart bemerkt, daß in den früheren Jahren immer das Amt vor der Präliminar-Beratung die Anfrage gestellt habe, wie es für das nächste Jahr hinsichtlich des Quartiergeldes der Lehrer zu halten sei, daher diese Frage immer rechtzeitig entschieden worden sei und die Lehrer nicht mehr nötig gehabt hätten, darum bittlich zu werden. Er möchte daher die Lehrerschaft in dieser Richtung vor der Anschuldigung, als ob sie undankbar sei und die Gewährung eines höheren Quartiergeldes als Pflicht betrachtet hätte, in Schutz nehmen. Er freue sich über den Antrag der Section, da die Quartiere in der letzten Zeit in Steyr im Preise nicht billiger geworden seien; er habe sich überzeugt, daß die meisten Lehrer für eine aus 2 Zimmern sammt Küche bestehende Wohnung, wie ihnen eine

stellt namens der Section den Antrag, es wolle der löbl. Gemeinderat die- ses Quartiergeld wieder bewilligen, wogegen für die Zukunft jedes Jahr, und zwar vor der Präliminarbera- tung wieder angesucht werden müsse. G.R. Wenhart bemerkt, daß in den frühe- ren Jahren immer das Amt vor der Präliminar-Beratung die Anfra- ge gestellt habe, wie es für das näch- ste Jahr hinsichtlich des Quartiergel- des der Lehrer zu halten sei, daher diese Frage immer rechtzeitig ent- schieden worden sei und die Lehrer nicht mehr nötig gehabt hätten, darum bittlich zu werden. Er möch- te daher die Lehrerschaft in dieser Richtung vor der Anschuldigung, als ob sie undankbar sei und die Ge- währung eines höheren Quartiergel- des als Pflicht betrachtet hätte, in Schutz nehmen. Er freue sich über den Antrag der Section, da die Quartiere in der letzten Zeit in Steyr im Preise nicht billiger ge- worden seien; er habe sich über- zeugt, daß die meisten Lehrer für eine aus 2 Zimmern sammt Küche bestehende Wohnung, wie ihnen eine

solche nach dem Gesetze gebühre, 180 - 200 fl Miethe zahlen, während die Quartier- gelder selbst im erhöhten Ausmasse nur 160 fl betragen, daher sie ohne- hin noch darauf zahlen müßten. Er unterstützt daher den Antrag der Section und verweist noch dar- auf, daß in Linz die Unterlehrer ein 30 und die Lehrer ein 25 % Quar- tiergeld vom Gehalte beziehen, ob wohl daselbst die Wohnungsver- hältnisse günstiger seien, als in Steyr. Der Antrag der Section wird an- genommen. - Z. 135. 10. G.R. Leopold Huber verliest das Ge- such der Anna und Eleonora Zwickler, Rathsdieners= Waisen in Steyr, mit wel- chem dieselben die motivirte Bitte um Erhöhung ihrer Gnadengabe per jährlich 25 fl stellen und beantragt so- hin namens der Section, dieses Gesuch dem Herrn Johann Redl als zustän- digen Armenvater zuzuweisen, wornach sie bei Erledigung einer Bürgerpfründe beachtet werden können, da nach ihrer Angabe deren Vater das Bürgerrecht von Steyr beses- sen habe.

solche nach dem Gesetze gebühre, 180 - 200 fl Miethe zahlen, während die Quartiergelder selbst im erhöhten Ausmasse nur 160 fl betragen, daher sie ohnehin noch darauf zahlen müßten. Er unterstützt daher den Antrag der Section und verweist noch darauf, daß in Linz die Unterlehrer ein 30 und die Lehrer ein 25 % Quartiergeld vom Gehalte beziehen, ob wohl daselbst die Wohnungsverhältnisse günstiger seien, als in Steyr. Der Antrag der Section wird angenommen. - Z. 135. 10. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch der Anna und Eleonora Zwickler, Rathsdieners= Waisen in Steyr, mit welchem dieselben die motivirte Bitte um Erhöhung ihrer Gnadengabe per jährlich 25 fl stellen und beantragt sohin namens der Section, dieses Gesuch dem Herrn Johann Redl als zuständigen Armenvater zuzuweisen, wornach sie bei Erledigung einer Bürgerpfründe beachtet werden können, da nach ihrer Angabe deren Vater das Bürgerrecht von Steyr besessen habe.

Der Vorsitzende stellt den Sections-Antrag dahin richtig, daß die Zuweisung statt an den Armenvater an die Armen-Commission erfolgen müsse, worauf derselbe angenommen wurde. Z. 8 praes. 11. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. Gelegentlich einer Nachschau in den Akten bin ich zur Kenntnis eines Falles gekommen, den ich nach Anzeige des Sachverhaltes an den Herrn Bürgermeister in dessen Auftrag hiemit zur Wissenschaft des löbl. Gemeinderates behufs weiterer Beschlußfassung mir zu bringen erlaube. Mit Vertrag vom 21. Juni 1858 hat sich die Gemeinde der Stadt Steyr verpflichtet, zum Behufe der Unterbringung eines Telegrafenamtes und Gewährung einer Wohnung für den Telegrafenamtsleiter die in diesem Vertrage näher bezeichneten Räumlichkeiten im Excoelestiner-Gebäude dem Telegrafen Inspectorate von Wien auf die Dauer von 3 Jahren unentgeldlich zur Verfügung zu stellen. Nachdem dieser Vertrag zu Ende gegangen war, schloß die Ge-

Der Vorsitzende stellt den Sections-An- trag dahin richtig, daß die Zuweisung statt an den Armenvater an die Ar- men-Commission erfolgen müsse, worauf derselbe angenommen wurde. Z. 8 praes. 11. G.R. Leopold Huber verliest nachste- henden Amtsbericht: „Löblicher Gemein- derat. Gelegentlich einer Nachschau in den Akten bin ich zur Kenntnis eines Fal- les gekommen, den ich nach Anzeige des Sachverhaltes an den Herrn Bür- germeister in dessen Auftrag hie- mit zur Wissenschaft des löbl. Gemein- derates behufs weiterer Beschlußfas- sung mir zu bringen erlaube. Mit Vertrag vom 21. Juni 1858 hat sich die Gemeinde der Stadt Steyr verpflichtet, zum Behufe der Unter- bringung eines Telegrafenamtes und Gewährung einer Wohnung für den Telegrafenamtsleiter die in diesem Vertrage näher be- zeichneten Räumlichkeiten im Excoelestiner-Gebäude dem Telegra- fen Inspectorate von Wien auf die Dauer von 3 Jahren unent- geldlich zur Verfügung zu stellen. Nachdem dieser Vertrag zu Ende gegangen war, schloß die Ge-

meinde Steyr zu folge Gemeinde- rats-Sitzungsbeschlußes vom 8. A- pril 1862 mit der Staats-Telegra- fen-Verwaltung unterm 16. März 1862, genehmigt von der k. k. Staatstelegrafen-Direction unterm 22. May 1862 Z 3297 einen neuen Vertrag, mit welchem sich die Gemeinde Steyr bereit erklärte, der Staatstelegrafen- Verwaltung vom Georgitermine 1862 angefangen die darin nä- her bezeichneten Lokalitäten im 2. Stocke des Exzölestinergebäu- des wieder für die Dauer von 3 Jahren unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, falls nicht innerhalb dieser Zeit die zweckentsprechen- de Unterbringung des Telegra- fenamtes und der Wohnung des Amtsleiters in einem Ärarial- Gebäude möglich werden kann. Dieser Vertrag, auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen, wä- re also unter allen Umständen mit Georgitermin 1865 zu Ende ge- gangen, wenn er nicht rechtzei- tig erneuert wurde, oder bereits vor diesem Termine durch den Eintritt der von der Gemeinde gesetzten Bedingung der Möglich- keit

meinde Steyr zu folge Gemeinderats-Sitzungsbeschlußes vom 8. April 1862 mit der Staats-Telegrafen-Verwaltung unterm 16. März 1862, genehmigt von der k. k. Staatstelegrafen-Direction unterm 22. May 1862 Z 3297 einen neuen Vertrag, mit welchem sich die Gemeinde Steyr bereit erklärte, der StaatstelegrafenVerwaltung vom Georgitermine 1862 angefangen die darin näher bezeichneten Lokalitäten im 2. Stocke des Exzölestinergebäudes wieder für die Dauer von 3 Jahren unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, falls nicht innerhalb dieser Zeit die zweckentsprechende Unterbringung des Telegrafenamtes und der Wohnung des Amtsleiters in einem ÄrarialGebäude möglich werden kann. Dieser Vertrag, auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen, wäre also unter allen Umständen mit Georgitermin 1865 zu Ende gegangen, wenn er nicht rechtzeitig erneuert wurde, oder bereits vor diesem Termine durch den Eintritt der von der Gemeinde gesetzten Bedingung der Möglichkeit

dieses Amt in einem ärarischen Gebäude unterzubringen, gelöst wurde. Diesen letzteren Fall glaubte nun die damalige Gemeinde-Vertretung von Steyr als eingetreten betrachten zu können, als im August 1862 die Unterbringung des Telegrafen-Amtsgebäudes in dem, dem Ärar gehörigen, bis dahin als Hauptzollamt benützten Gebäude am Stadtplatze in Folge Auflösung dieses Amtes ermöglicht schien. Über Antrag des Gemeinderates Haratzmüller wurde nemlich in der Gemeinderatssitzung von 22. August 1862 einstimmig beschlossen, der TelegrafenVerwaltung den oben zitirten Miethvertrag vom Zeitpunkte der demnächst bevorstehenden Auflösung des K. K. Hauptzollamtes in Steyr vierteljährig aufzukünden und selbe zu ersuchen, die ihr unentgeldlich eingeräumten Lokalitäten nach Ablauf eines Vierteljahres der Gemeinde wieder zur Verfügung zurückzustellen, worüber sich auch mit der k. k. Telegrafen-Verwaltung in Wien sofort ins Einvernehmen gesetzt wurde. Es würde zu weit führen, die diesfalls gepflogenen gegenseitigen Verhandlungen des Näheren zu erörtern; es sei da her nur kurz bemerkt, daß, als nach vor-

dieses Amt in einem ärarischen Gebäude unterzubringen, gelöst wurde. Die- sen letzteren Fall glaubte nun die da- malige Gemeinde-Vertretung von Steyr als eingetreten betrachten zu können, als im August 1862 die Un- terbringung des Telegrafen-Amtsge- bäudes in dem, dem Ärar gehörigen, bis dahin als Hauptzollamt benützten Gebäude am Stadtplatze in Folge Auf- lösung dieses Amtes ermöglicht schien. Über Antrag des Gemeinderates Ha- ratzmüller wurde nemlich in der Ge- meinderatssitzung von 22. August 1862 einstimmig beschlossen, der Telegrafen- Verwaltung den oben zitirten Mieth- vertrag vom Zeitpunkte der demnächst bevorstehenden Auflösung des K. K. Hauptzollamtes in Steyr vierteljährig aufzukünden und selbe zu ersuchen, die ihr unentgeldlich eingeräumten Lo- kalitäten nach Ablauf eines Viertel- jahres der Gemeinde wieder zur Ver- fügung zurückzustellen, worüber sich auch mit der k. k. Telegrafen-Ver- waltung in Wien sofort ins Einver- nehmen gesetzt wurde. Es würde zu weit führen, die diesfalls gepflo- genen gegenseitigen Verhandlungen des Näheren zu erörtern; es sei da her nur kurz bemerkt, daß, als nach vor-

ausgegangenen langen Correspon- denzen, das Handelsministerium in Folge dieser Vertrags Kündigung und Weigerung der Gemeinde auf fernere unentgeldliche Überlassung dieser Lokalitäten für des Telegrafen- amt, dessen gänzliche Auflösung mit Erlaß vom 12. November 1863 Z 14,525 bereits angeordnet hatte, die Ausfüh- rung dieses Beschlusses in Folge nachdrück- licher Verwendung der Gemeinde wieder gegen dem sistirt wurde, daß der Gemeinderat die bereits gesche- hene Vertragskündigung wieder zurücknahm und die Erklärung ab- gab, daß der im März 1862 auf 3 Jahre abschlossene Miethvertrag zwischen dem hohen Ärar und der Stadtgemeinde vollkommen aufrecht bestehe. (Erklärung des Bürgermeisters vom 8. August 1863 Z 4213 und einhelliger Sitzungs- beschluß des Gemeinderates vom 30 August 1863) hiedurch trat also der am 16. März 1862 abgeschlossene und am 22. May 1862 genehmigte Vertrag mit der Telegrafen-Verwaltung wie- der in seine frühere Giltigkeit und wäre derselbe sohin mit Georgi-Ter- min 1865 zu Ende gegangen. - Nach- dem nun weder eine Erneuerung oder Verlängerung dieses Vertrages,

ausgegangenen langen Correspondenzen, das Handelsministerium in Folge dieser Vertrags Kündigung und Weigerung der Gemeinde auf fernere unentgeldliche Überlassung dieser Lokalitäten für des Telegrafenamt, dessen gänzliche Auflösung mit Erlaß vom 12. November 1863 Z 14,525 bereits angeordnet hatte, die Ausführung dieses Beschlusses in Folge nachdrücklicher Verwendung der Gemeinde wieder gegen dem sistirt wurde, daß der Gemeinderat die bereits geschehene Vertragskündigung wieder zurücknahm und die Erklärung abgab, daß der im März 1862 auf 3 Jahre abschlossene Miethvertrag zwischen dem hohen Ärar und der Stadtgemeinde vollkommen aufrecht bestehe. (Erklärung des Bürgermeisters vom 8. August 1863 Z 4213 und einhelliger Sitzungsbeschluß des Gemeinderates vom 30 August 1863) hiedurch trat also der am 16. März 1862 abgeschlossene und am 22. May 1862 genehmigte Vertrag mit der Telegrafen-Verwaltung wieder in seine frühere Giltigkeit und wäre derselbe sohin mit Georgi-Termin 1865 zu Ende gegangen. - Nachdem nun weder eine Erneuerung oder Verlängerung dieses Vertrages,

noch auch der Abschluß eines neuen Vertrages mit der Staatstelegrafen-Verwaltung seither erfolgt ist, so erhellt hieraus, daß das II. Stockwerk im Exzölestiner=Gebäude seit Georgi 1865, daher seit mehr als 12 Jahren an das Ärar unentgeldlich überlassen erscheint, ohne daß seitens der Gemeinde diesfalls eine Verpflichtung hiezu seither bestanden hätte; ein Verhältnis, das mit Rücksicht auf seine im Jahre 1865 zurückgreifende Entstehung weder dem Herrn Bürgermeister, noch dem Gefertigten bekannt sein konnte, das aber nachdem es hiemit ämtlich zur Sprache gebracht erscheint, unmöglich so fort belassen worden kann. — Steyr, am 29. Dezember 1877. — Leopold Anton Iglseder.“ Nach weiterer Erörterung des Sachverhaltes durch den Vorsitzenden, der insbesonders betont, daß mit Rücksicht auf die Nothwendigkeit der Errichtung von Parallell-Classen in der Mädchen Schule am Berge die Gemeinde selbst die betreffenden Lokalitäten benötige, stellt Referent unter Hnweis darauf, daß über die Vermiethung dieser Lokalitäten seit dem Jahre 1865 weder eine Vormerkung gepflogen, noch eine neuerliche Verpachtung derselben an die k.k.

noch auch der Abschluß eines neuen Ver- trages mit der Staatstelegrafen-Ver- waltung seither erfolgt ist, so erhellt hieraus, daß das II. Stockwerk im Exzöle- stiner=Gebäude seit Georgi 1865, da- her seit mehr als 12 Jahren an das Ärar unentgeldlich überlassen erscheint, ohne daß seitens der Gemeinde diesfalls eine Verpflichtung hiezu seither bestan- den hätte; ein Verhältnis, das mit Rücksicht auf seine im Jahre 1865 zurückgrei- fende Entstehung weder dem Herrn Bürgermeister, noch dem Gefertig- ten bekannt sein konnte, das aber nachdem es hiemit ämtlich zur Sprache gebracht erscheint, unmöglich so fort belassen worden kann. — Steyr, am 29. Dezember 1877. — Leopold Anton Iglseder.“ Nach weiterer Erörterung des Sachverhaltes durch den Vorsitzenden, der insbesonders betont, daß mit Rücksicht auf die Noth- wendigkeit der Errichtung von Paral- lell-Classen in der Mädchen Schule am Ber- ge die Gemeinde selbst die betreffenden Lokalitäten benötige, stellt Referent unter Hnweis darauf, daß über die Vermiethung dieser Lokalitäten seit dem Jahre 1865 weder eine Vormer- kung gepflogen, noch eine neuerliche Verpachtung derselben an die k.k.

Staatstelegrafen-Verwaltung stattgefun- den habe, wodurch es möglich geworden sei, daß sowohl die Amtslokalitäten als auch die Wohnung des jeweiligen Telegrafenamts-Leiters durch mehr als 12 Jahre vom Staate ohne aller und jeder Entschädigung an die Gemeinde benützt wurden, Letz- tere aber wegen stets zunehmenden Mangel an Schullokalitäten um schweres Geld kostspielige Schulen habe bauen müssen, den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle beschliessen. 1. der k.k. Staatstelegrafen-Verwaltung seien sofort diese Lokalitäten, welche die Gemeinde selbst schon heuer dringend zur Errichtung von Parallelklassen an der Mädchen-Bürgerschule bedürfe, gerichtlich zu kündigen und zwar ½ jährig; 2. sei der Bürgermeister zu ersuchen wegen einer entsprechen- den Zinsvergütung für die Zeit vom 24. April 1865 bis nach Ablauf der nun sofort vorzunehmenden ½ jährigen Kündigungsfrist hohen Orts die nö- tigen Schritte zu machen. G.R. Pointner erklärt sich gegen den zwei- ten Theil des Sectionsantrages, nachdem die Gemeinde selbst an dem vorliegen- den Sachverhalte schuld und es unge-

Staatstelegrafen-Verwaltung stattgefunden habe, wodurch es möglich geworden sei, daß sowohl die Amtslokalitäten als auch die Wohnung des jeweiligen Telegrafenamts-Leiters durch mehr als 12 Jahre vom Staate ohne aller und jeder Entschädigung an die Gemeinde benützt wurden, Letztere aber wegen stets zunehmenden Mangel an Schullokalitäten um schweres Geld kostspielige Schulen habe bauen müssen, den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle beschliessen. 1. der k.k. Staatstelegrafen-Verwaltung seien sofort diese Lokalitäten, welche die Gemeinde selbst schon heuer dringend zur Errichtung von Parallelklassen an der Mädchen-Bürgerschule bedürfe, gerichtlich zu kündigen und zwar ½ jährig; 2. sei der Bürgermeister zu ersuchen wegen einer entsprechenden Zinsvergütung für die Zeit vom 24. April 1865 bis nach Ablauf der nun sofort vorzunehmenden ½ jährigen Kündigungsfrist hohen Orts die nötigen Schritte zu machen. G.R. Pointner erklärt sich gegen den zweiten Theil des Sectionsantrages, nachdem die Gemeinde selbst an dem vorliegenden Sachverhalte schuld und es unge-

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