einnahme verwerfen; darin liege keine Konsequenz. Der Vorsitzende erklärt sohin dem durch den Referenten eingebrachten Antrag des Comités, es sei der Verzehrungssteuer-Zuschlag mit 30 % für Bier, Wein, Obstmost und Fleisch zu bemessen, als den weitgehendsten zuerst zur Abstimmung bringen zu müssen, und wird derselbe mit 15 gegen 4 Stimmen zum Beschlusse erhoben. 9. G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß er hiermit am Schluß des Praeliminares angelangt sei und er daher nur noch die Gesammtziffer vorzuführen habe; in dieser Richtung müsse er vor allem bemerken, daß selbstverständlich Kredit Operationen für das nächste Jahr nicht in Aussicht genommen seien, durch die angenommenen 30 % Verzehrungssteuer-Zuschläge sei es ermöglicht, für Schuldenrückzalung 11000 fl zu präliminiren und würde sich daher nachdem das zu bedeckende Erfordernis inclusive der neu eingestellten 1000 fl für Kanalisirung mit 95141 fl beziffert sei, dem eine Bedeutungsergänzung mit 98098 fl
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