einnahme verwerfen; darin liege keine Konsequenz. Der Vorsitzende erklärt sohin dem durch den Referenten eingebrachten Antrag des Comités, es sei der Ver- zehrungssteuer-Zuschlag mit 30 % für Bier, Wein, Obstmost und Fleisch zu be- messen, als den weitgehendsten zuerst zur Abstimmung bringen zu müssen, und wird derselbe mit 15 gegen 4 Stimmen zum Beschlusse erhoben. 9. G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß er hiermit am Schluß des Praelimina- res angelangt sei und er daher nur noch die Gesammtziffer vorzuführen habe; in dieser Richtung müsse er vor allem bemerken, daß selbstver- ständlich Kredit Operationen für das nächste Jahr nicht in Aussicht genom- men seien, durch die angenomme- nen 30 % Verzehrungssteuer-Zuschläge sei es ermöglicht, für Schuldenrück- zalung 11000 fl zu präliminiren und würde sich daher nachdem das zu bedeckende Erfordernis inclusive der neu eingestellten 1000 fl für Kanali- sirung mit 95141 fl beziffert sei, dem eine Bedeutungsergänzung mit 98098 fl
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