vorgelegt hat und der lautet: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung! Für die VermögensGebahrung bei der Stadtkassa im künftigen Rechnungsjahre 1878 wurde vom städtischen Kassaamte nach den Weisungen des Herrn Bürgermeisters das vorschriftsmässige Praeliminar verfaßt, welches nun in der Anlage nebst erläuternden Beilagen zur Veröffentlichung, dann zur gemeinderätlichen Prüfung und Festsetzung der diesfälligen Anträge überreicht wird. Das Resultat des Voranschlages für das Jahr 1878 kann diesmal, ungeachtet der ungünstigen Erwerbs-Aussichten, ein unerwartet günstiges genannt werden, indem a. schon bei den gewöhnlichen Jahreseinkünften sa ... 55386 fl wieder eine erfreuliche Steigerung von fast 1000 fl gegen das Vergleichsjahr 1876 in Aussicht steht, und b. auch bei den gewöhnlichen Jahres Ausgaben pr ... 124471 fl obwohl in den Rubriken VII Sicherheits-VIII Schul- & IX ArmenAuslagen wieder bedeutende Mehrforderungen erscheinen; doch c. der sich hiernach ergebende und durch ausserordentliche Zulässe zu deckende Abgangs pr ... 69085 fl
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