Ratsprotokoll vom 21. Dezember 1877

G.R. Leopold Huber bemerkt hierauf, daß dann die Zeit wäre, die Verzehrungssteuer-Zuschläge für Wirthe, Bräuer und Fleischhauer wieder zu erhöhen. G.R. Reder frägt, wie nun die Gemeinde dazu komme, zu Gunsten der Bräuer einen Entgang an ihrer Einnahme mit 4500 fl zu erfahren. Die Gemeinde habe die Gleichstellung zwischen Bräuer einer-, und Wirth und Fleischhauer andrerseits, die sie bisher nur mit 20 % belastet habe, nicht verlangt; die Bräuer seien es gewesen, welche diese Gleichstellung verlangt hätten. G.R. Holub ersucht auch zu bedenken, daß die Hälfte von dem Mehrertrage des Verzehrungssteuer-Zuschlages bei dem Bier ohnehin die fremden Bräuer treffe, wie dies durch die bekannt gegebenen Ziffer nachgewiesen sei. G.R. Franz von Jaeger betont, daß in andern Städten wie beispielsweise in Triest die Einfuhr höher besteuert werde, als die einheimische Production. Nach seiner Ansicht könnte daher bei den auswärtigen Bierproducenten das bisherige Ausmaß des Zuschlages beibehalten und selbe hingegen bei den

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2