der allgemeinen Gemeindeschuld so viel beizusteuern, indem sie im übrigen ohnehin die gleich grossen Steuern, wie andere Geschäftsleute zu berichtigen hätten. Die beantragte Erhöhung ginge übrigens auch an Niemanden anderen als dem Publikum aus; denn der Gemeinderat erhöhe zwar die VerzehrungssteuerZuschläge der Wirthe und Fleischhauer, aber letztere würden es benützen und zum Beispiel das Viertel Liter Wein von 10 auf 12 xr erhöhen (mehrfaches Oho!); auch bei den Fleischhauern würde ähnliches der Fall sein. Er stellt schließlich den Antrag, es sei für Bier, Wein, Obstmost und Fleisch gleichmässig ein 25 % Verzehrungssteuer-Zuschlag zu beschliessen. G.R. Ploberger frägt, um wie viel die Bräuer das Bier herabsetzen würden, wenn ihnen der Zuschlag von 30 auf 25 % vermindert würde. Der Vorsitzende hebt hervor, daß die ganze Erhöhung bei Wein, Most und Fleisch nur 1007 fl betrage, woran eine Bewohnerschaft von 16000 Köpfen partizipire, daher die auf den Einzelnen entfallenden Quote verschwindend sei. Hingegen erleide die Gemeinde an ihren Einkommen einen reinen Verlust von 4500 fl;
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