berücksichtigt, daß der Gemeinderat erst vor kurzer Zeit beschlossen habe, im nächsten Jahre ein Volks- fest abzuhalten, für welches die Gemeinde die Kosten vorschieße, und daß die hiedurch erzielte Ein- nahme größtentheils diesen Ge- schäftsleuten zu Gute käme. Auch habe sich das Comité nicht ver- felt, daß gegenwärtig die Zustän- de noch keine solchen sein, welche den Geschäftsleuten eine so kleine Anlage unerträglich machen würden. Im vorliegenden Falle sei zwischen 2 Übeln zu wählen; entweder müsse die Gemeinde einen Ausfall in den Einnahmen von 4500 fl auf sich nehmen oder circa 150 Geschäftsleute mit einer Mehrsumme von circa 1000 fl belasten. Das Comité habe sich für letzteres ent- schieden, weil diese Belastung um so weniger empfindlich sei, als eine Anzahl von Consumenten mitzuzah- len habe, daher es den Antrag stelle, den Gemeindezuschlag auf die Verzehrungs- steuer für das Bier im bisherigen Aus- masse von 30 % zu belassen und jenen auf Wein, Obstmost und Fleisch von 20 auf 30 % zu erhöhen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2