berücksichtigt, daß der Gemeinderat erst vor kurzer Zeit beschlossen habe, im nächsten Jahre ein Volksfest abzuhalten, für welches die Gemeinde die Kosten vorschieße, und daß die hiedurch erzielte Einnahme größtentheils diesen Geschäftsleuten zu Gute käme. Auch habe sich das Comité nicht verfelt, daß gegenwärtig die Zustände noch keine solchen sein, welche den Geschäftsleuten eine so kleine Anlage unerträglich machen würden. Im vorliegenden Falle sei zwischen 2 Übeln zu wählen; entweder müsse die Gemeinde einen Ausfall in den Einnahmen von 4500 fl auf sich nehmen oder circa 150 Geschäftsleute mit einer Mehrsumme von circa 1000 fl belasten. Das Comité habe sich für letzteres entschieden, weil diese Belastung um so weniger empfindlich sei, als eine Anzahl von Consumenten mitzuzahlen habe, daher es den Antrag stelle, den Gemeindezuschlag auf die Verzehrungssteuer für das Bier im bisherigen Ausmasse von 30 % zu belassen und jenen auf Wein, Obstmost und Fleisch von 20 auf 30 % zu erhöhen.
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