Fleisch von 20 auf 25 % zu erhöhen, um hiedurch die verlangte Gleichbemessung herbeizuführen. Um nun diese ausserordentliche Einnahme und ihre Bedeutung näher auseinander zu setzen, müsse er folgende Ziffern bekannt geben. Die Verzehrungssteuer-Gemeindezuschläge für Bierconsumtion liefern, wenn sie mit 25 % bemessen werde, von der Erzeugung in Steyr ein Erträgnis von 11022 fl und von den eingeführten Bier mit 11523 fl; würden hingegen diese Zuschläge wie bisher mit 30 % belassen, so betragen die Einnahmen von der hiesigen Erzeugung 13226 fl, und von dem eingeführten Bier 13828 fl. Die Zurücksetzung des Zuschlages von 30 auf 25 % würde daher das Einkommen der Gemeinde um 4509 fl verringern. Das Comité sei nun von der Anschauung ausgegangen, daß die Gemeinde bei einem Schuldenstande von über 400000 Gulden keinen Grund habe, an den gegenwärtigen Einnahmen zu rütteln; es sei bekannt, daß die Gemeinde ihre Bauten und sonstige Unternehmungen durch die Hilfe der Sparkasse mittelst Darlehens in
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