Ratsprotokoll vom 21. Dezember 1877

Diese Ergänzung sei nun durch die außerordentlichen Einnahmen zu beschaffen, als welche zunächst die gewöhnliche Gemeinde-Umlage erscheine. In dieser Beziehung bean- trage das Comité, die Gemeindeum- lage von sämmtlichen direkten ära- rischen Steuern der hiesigen Steuer- pflichtigen ohne Zuschlag, wie im Jah- re 1877, mit 60 % einzuheben. Der Vorsitzende bemerkt, daß mit Rück- sicht auf die Bestimmung des § 50 P. 3 Absatz 3 des Gemeindestatutes zur Er- wirkung der Genehmigung seitens des Landes-Ausschusses hiefür nothwen- dig sei, daß dieser Antrag mit we- nigstens 13 Stimmen angenommen werde. Er bringt sohin diesen Antrag auf Ein- hebung einer 60 % Gemeinde-Umlage auf die direkten ärarischen Steuern zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. 7. Referent G.R. Dr. Hochhauser beanträgt weiters namens des Comités als Er- gänzung die Einhebung von Zinskreu- zer von den Gebäude-Zinsungen und zwar bis 100 fl Zins mit 2 %, bis 200 fl Zins mit 3 ½ % und über 200 fl Zins mit

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