Ratsprotokoll vom 21. Dezember 1877

Diese Ergänzung sei nun durch die außerordentlichen Einnahmen zu beschaffen, als welche zunächst die gewöhnliche Gemeinde-Umlage erscheine. In dieser Beziehung beantrage das Comité, die Gemeindeumlage von sämmtlichen direkten ärarischen Steuern der hiesigen Steuerpflichtigen ohne Zuschlag, wie im Jahre 1877, mit 60 % einzuheben. Der Vorsitzende bemerkt, daß mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 50 P. 3 Absatz 3 des Gemeindestatutes zur Erwirkung der Genehmigung seitens des Landes-Ausschusses hiefür nothwendig sei, daß dieser Antrag mit wenigstens 13 Stimmen angenommen werde. Er bringt sohin diesen Antrag auf Einhebung einer 60 % Gemeinde-Umlage auf die direkten ärarischen Steuern zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. 7. Referent G.R. Dr. Hochhauser beanträgt weiters namens des Comités als Ergänzung die Einhebung von Zinskreuzer von den Gebäude-Zinsungen und zwar bis 100 fl Zins mit 2 %, bis 200 fl Zins mit 3 ½ % und über 200 fl Zins mit

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