Ratsprotokoll vom 21. Dezember 1877

im Praeliminar hiefür eine Vorsorge nicht getroffen gewesen wäre; aus diesem Grunde habe er daher selbst gegen dieselbe gestimmt. Heute beantrage nun das Comité für die Kanalisirung von Wieserfeld den Betrag von 1000 fl ins Praeliminar einzusetzen. Mit der Einsetzung einer Summe für Kanalisirung wäre er nun einverstanden, nur möchte er aber die Bestimmung „für Wieserfeld“ aus dem Antrage weggelassen wissen. Es sei nämlich überhaupt zweckmässig, daß im Praeliminar immer ein bestimmter Betrag für KanalisirungsZwecke eingestellt werde, so wie dies beispielsweise für Schulzwecke, für Zwecke der Armen-Versorgung und dergleichen stattfinde. Dieses sei um so notwendiger, als es ja immer Etwas zu kanalisiren geben werde. Er stelle daher den Antrag, ins Praeliminar einen Betrag von 1000 fl überhaupt für Kanalisirungszwecke einzustellen, ohne hiebei näher zu bestimmen, für welche Kanalisirung; wer hierauf dann reflectire, der solle beim Gemeinderate einschreiten. Mit dem Antrage des Comités könne auch er sich nicht einverstanden erklären, weil es nicht angehe, nach 8 Tagen schon

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