der Bewohner von Wieserfeld eingelangt sei, mit welcher abermals um Kanalisirung des Wieserfeldes ersucht werde. Referent verliest dieselbe, welche lautet: „Löbliche StadtgemeindeVorstehung! Über die Eingabe vieler Hausbesitzer von Wieserfeld de praes. 2. Oktober d.J. Z. 10159, womit die gerechte, von allen Seiten anerkannte Bitte um schleunige Herstellung eines Kanales in Wieserfeld gestellt wurde, ist den Gesuchstellern eine so wage Erledigung gestern zugestellt worden, daß sie sich hiemit nicht zufrieden geben können. Es wurde Ihnen der Bescheid, der löbliche Gemeinderat habe beschlossen, die nachgesuchte Kanalisirung gegenwärtig nicht in Angriff zu nehmen. Ich erlaube mir die Anfrage, was ist denn das Ergebnis der über obige Eingabe eingeleiteten Erhebungen? Haben dieselben nicht die im Gesuche geschilderten Misverhältnisse bestätiget? Anerkannt der löbliche Gemeinderat die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Kanalisirung von Wieserfeld nicht? Hält er sich zur Herstellung auf Gemeindekosten nicht verpflichtet? In der Erwägung, daß die löbliche Vertretung der Stadtgemeinde Steyr die Bewohner von Wieserfeld nicht
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2