der Bewohner von Wieserfeld einge- langt sei, mit welcher abermals um Kanalisirung des Wieserfeldes er- sucht werde. Referent verliest dieselbe, welche lautet: „Löbliche Stadtgemeinde- Vorstehung! Über die Eingabe vieler Hausbesitzer von Wieserfeld de praes. 2. Oktober d.J. Z. 10159, womit die gerechte, von allen Seiten anerkannte Bitte um schleunige Herstellung eines Ka- nales in Wieserfeld gestellt wurde, ist den Gesuchstellern eine so wage Erledigung gestern zugestellt wor- den, daß sie sich hiemit nicht zufrie- den geben können. Es wurde Ihnen der Bescheid, der löbliche Gemeinderat habe beschlossen, die nachgesuchte Ka- nalisirung gegenwärtig nicht in Angriff zu nehmen. Ich erlaube mir die Anfrage, was ist denn das Ergebnis der über obige Eingabe eingeleiteten Erhebungen? Haben dieselben nicht die im Gesuche geschilderten Misver- hältnisse bestätiget? Anerkannt der löbliche Gemeinderat die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Kanalisirung von Wieserfeld nicht? Hält er sich zur Herstellung auf Gemeindekosten nicht verpflichtet? In der Erwägung, daß die löbliche Vertretung der Stadtgemeinde Steyr die Bewohner von Wieserfeld nicht
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